Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Abstimmung in der Verbandsversammlung hier: Weisung an die Vertretungspersonen in der NWA Verbandsversammmlung  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2015-0089 Abstimmung in der Verbandsversammlung
hier: Weisung an die Vertretungspersonen in der NWA Verbandsversammmlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB AL   

Herr Krajewski tritt mit sofortiger Wirkung von seiner Position als Vertrauensperson zurück.

 

Herr Hintze: Wird dagegen stimmen, weil er der Meinung ist, dass das Gebührenmodell das gerechtere Modell ist. Antrag auf Gebührenfinanzierung; im Ausschuss des Kreistages  hat ZWA Eberswalde Fragen beantwortet, das gewählte Modell ist ungerecht. § 8 KAG ist rechtsfehlerhaft, dazu mehrere Klagen.

Dank an Bürgermeisterin und Verwaltung, dass Diskussion öffentlich geführt werden kann.

 

Herr U. Liebehenschel: Unterschiedliche Auffassungen auf Grund der Größe der Grundstücke.

 

Herr Becker: Warum Wort „Weisung“?

Bgm: Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit  § 19 sieht tatsächliche Weisung vor.

 

Herr Krajewski: § 19 Abs. 7 sieht es als Kann-Bestimmung.

Steht voll inhaltlich  hinter der Beschlussvorlage, es geht ihm nur um die Form.

Bgm: Wenn Weisung nicht erteilt wird, ist es keine Aufgabe.

Im vorliegenden Fall ist aber Zweck der Weisung, damit GV voll hinter der Stimmabgabe steht.

 

Herr U. Liebehenschel: In Verbandsversammlung beschlossen, dass Weisung eingeholt werden soll, um die Position der Vertreter zu schützen.

Bgm: Beschluss ist von der Kommunalaufsicht geprüft worden.

 

Herr Borchert: Wenn voll inhaltlich  hinter der Beschlussvorlage, dann kann die Weisung erteilt werden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. der Empfehlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes zu folgen.
  2. Die Vertretungspersonen der Gemeindevertretung Wandlitz erhalten die Weisung in der Verbandsversammlung für die Beibehaltung des bisherigen Modells zur Refinanzierung („Mischfinanzierung“) zu stimmen. Die Umstellung auf eine reine gebührenbasierte und damit mengenbezogene Refinanzierung der öffentlichen Aufgabe wird abgelehnt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              . mehrheitlich zugestimmt

Ablehnung:             

Enthaltung:              .