Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Krajewski tritt mit sofortiger Wirkung von seiner Position als Vertrauensperson zurück.
Herr Hintze: Wird dagegen stimmen, weil er der Meinung ist, dass das Gebührenmodell das gerechtere Modell ist. Antrag auf Gebührenfinanzierung; im Ausschuss des Kreistages hat ZWA Eberswalde Fragen beantwortet, das gewählte Modell ist ungerecht. § 8 KAG ist rechtsfehlerhaft, dazu mehrere Klagen. Dank an Bürgermeisterin und Verwaltung, dass Diskussion öffentlich geführt werden kann.
Herr U. Liebehenschel: Unterschiedliche Auffassungen auf Grund der Größe der Grundstücke.
Herr Becker: Warum Wort „Weisung“? Bgm: Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit § 19 sieht tatsächliche Weisung vor.
Herr Krajewski: § 19 Abs. 7 sieht es als Kann-Bestimmung. Steht voll inhaltlich hinter der Beschlussvorlage, es geht ihm nur um die Form. Bgm: Wenn Weisung nicht erteilt wird, ist es keine Aufgabe. Im vorliegenden Fall ist aber Zweck der Weisung, damit GV voll hinter der Stimmabgabe steht.
Herr U. Liebehenschel: In Verbandsversammlung beschlossen, dass Weisung eingeholt werden soll, um die Position der Vertreter zu schützen. Bgm: Beschluss ist von der Kommunalaufsicht geprüft worden.
Herr Borchert: Wenn voll inhaltlich hinter der Beschlussvorlage, dann kann die Weisung erteilt werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: . mehrheitlich zugestimmt Ablehnung: Enthaltung: . |
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