Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Grundsatzbeschluss zum Einsatz von Leuchtmitteln in Straßen-/Gehwegbeleuchtungsanlagen  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2015-0083 Grundsatzbeschluss zum Einsatz von Leuchtmitteln in Straßen-/Gehwegbeleuchtungsanlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA4
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2015
Federführend:HB AL   

Herr Hintze: Bittet um die wörtliche Aufnahme ins Protokoll:

Hiermit mache ich die Gemeindevertretung darauf aufmerksam, dass das Einsparpotential bei Induktionsmitteln gegenüber favorisierten LED-Leuchten bei einem Anschaffungspreis von 90,00 € je Stück beträgt. Das heißt, beim Einbau von Induktionsleuchtmitteln werden insgesamt 355 T€ eingespart.

 

Es ist ein Grundsatzbeschluss. Warum werden keine Alternativen geprüft?

Herr Hintze stellt den Antrag auf Rückverweisung in die Ausschüsse und den Antrag auf 1. Lesung.

 

Abstimmung zu den gestellten Anträgen:

Ja: 1 (Herr Hintze)

Nein: 23

Enthaltungen: 2

 

 

Frau Braune: im A6 und im Bauausschuss  wurde lange darüber diskutiert, Antrag wird nicht unterstützt.

 

Herr Striegler: Hinweis wäre gut gewesen, welches Leuchtmittel ausgetauscht werden kann.

 

Herr Borchert: Im A 6 wurde auch das diskutiert.

 

Herr Seefeld: Grundsatzbeschluss baut auf Prozess der Diskussion im A 6 auf.

 

Herr Hintze: Die Leuchtmittel unterscheiden sich in Anschaffung um 90 €.

 

Herr Fahrendholz: Leuchtmittel können nicht einfach verglichen werden, es kommt auf die einzelnen Gegebenheiten an, es ist ein komplexes Problem. Lebensdauer, Wartung, Betriebsstunden wurden nicht beachtet.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss zur zukünftig ausschließlichen Verwendung von LED-Leuchtmitteln in allen Straßen-/ Gehwegbeleuchtungsanlagen. Dies gilt für neu zu errichtende Anlagen ebenso wie für die Sanierung/ Ersatz von Bestandsanlagen bzw. sukzessive zum Zweck der Energieeinsparung.

In Abhängigkeit von der jeweils konkreten Ausführungsplanung der Einzelprojekte und des Haushaltes.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .23

Ablehnung:              .1 (Herr Hintze)

Enthaltung:              .2