Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-GV/2015-0010  

 
 
Betreff: Sachstandsmitteilung zum Interessenbekundungsverfahren einer Fähre / eines Fahrgastschiffes
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Richter, Tina
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
19.02.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   

Begründung / Erläuterung

Zur Umsetzung der Erholungsortentwicklungskonzeption der Gemeinde Wandlitz zur möglichen Einrichtung einer Fähre / eines Fahrgastschiffes auf dem Wandlitzer See, wurde durch die Verwaltung die Auswertung zum Interessenbekundungsverfahren vorgenommen.

 

Das Interessenbekundungsverfahren verlief vom 30.09.201425.11.2014 und dabei wurden 20 mögliche Interessenten angeschrieben. Sechs Interessierte haben den Projektbogen zum Interessenbekundungsverfahren fristgerecht eingereicht. Daraufhin erfolgte eine Auswertung gemäß beiliegender Übersicht (Anlage 1).

 

Zur Auswertung

Zwei Interessierte machten Angebote ihre Schiffe zu verkaufen. Dabei möchten sie keinen eigenen Schifffahrtsbetrieb durchführen. Ein weiterer Interessierter unterbreitete die Idee zum Kauf der ehemaligen Staatsyacht der DDR durch einen möglichen Betreiber oder durch die Gemeinde. Zwei weitere Angebote von Interessierten richten sich auf den Betrieb eines möglichen Schifffahrtsbetriebes. Diese sind interessiert diesen umzusetzen. Ein Interessent meldete sich und bekundete kein Interesse.

 

Die Anlage zum Interessenbekundungsverfahren mit Angaben zu Namen, Adressen und derzeitigen Tätigkeiten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht-öffentlich behandelt.

 

Zudem erfolgte ein Termin mit Herrn Ledebuhr vom Landesamt für Bauen und Verkehr Abteilung Binnenschifffahrt.

 

Hierbei sollten insbesondere die gesetzlichen Grundlagen zum Verfahren geklärt werden. Durch das Landesamt wird die technische Abnahme der Schiffe durchgeführt und die Ausbildung der Schiffsführer. Zudem sind sie Ansprechpartner in allen Rechtsfragen.

 

Zur Begriffsklärung zwischen „Fähre“ und Fahrgastschiff“ gibt es im Land Brandenburg keine explizite Trennung. Grundsätzlich dient eine Fähre zum Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen. Ein „Fahrgastschiff“ ist ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut, eingerichtet und zugelassen ist und der gewerbsmäßigen oder gelegentlichen Beförderung von Personen gegen Entgelt dient. Sie unterliegen jeweils anderen rechtlichen Regelungen. Zwingend bei einer Wegstrecke über 10 min Fahrtzeit zwischen den Anlegestellen ist der Einbau einer Toilette.

 

Durch die neu beschlossene Sportbootvermietungsverordnung ist es nicht mehr möglich, mit Sportbooten den Betrieb eines Fahrgastschiffes durchzuführen. Alle drei Angebote aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Kauf von Schiffen sind gemäß der Sportbootvermietungsverordnung nicht zur Fahrgastschifffahrt nutzbar, da sie Sportboote sind und damit dieser Verordnung unterliegen.

 

Die Idee zur Einrichtung einer Fähre / eines Fahrgastschiffes auf dem Wandlitzer Sees wurde durch Herrn Ledebuhr sehr begrüßt. Durch eine gute Lage des Wandlitzer Sees wäre hier die erste Anlaufstelle für einen Schifffahrtsbetrieb in der Nähe von Berlin. Zudem besteht durch den Bahnhof Wandlitzsee und den großen Parkplatz eine gute Anbindung an die Anlegestelle vom Strandbad Wandlitz. Aus Erfahrung wurde berichtet, dass die Schifffahrtsbetriebe immer mehr Zulauf erfahren.

 

Ergänzend werden durch Herrn Ledebuhr weitere Unterlagen mit empfehlenswerten Planern für Schiffsbau und Werften nachgereicht. Heutzutage ist es möglich, Schiffe mit Elektro- und Solarantrieb zu bauen und anzutreiben. Unter anderem sind auch Unterlagen dabei für ein Solarschiff, welches in Leipzig möglicherweise zum Verkauf steht und unseren Anforderungen entspricht.

 

Für das Projekt zur möglichen Einrichtung einer Fähre / eines Fahrgastschiffes auf dem Wandlitzer See können auch durch das Förderungsprogramm LEADER Fördermittel beantragt werden. Dabei sind die Fähre / das Fahrgastschiff selbst sowie auch die zu bauenden Steganlagen grundsätzlich förderfähig. Durch eine Voranfrage beim zuständigen Ministerium sollen alle Anforderungen zur Förderfähigkeit geklärt werden.

 

Weitere Angaben zu den möglichen Kosten können erst getroffen werden, wenn die Unterlagen von Herrn Ledebuhr vom Landesamt eingetroffen sind und Gespräche mit Fachplanern geführt worden sind.

 

Gesetzliche Grundlagen

Landesschifffahrtsverordnung, Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung, Sportbootvermietungsverordnung

 


Finanzielle Auswirkungen:              Nein

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 


Anlagen:

Auswertung Interessenbekundungsverfahren