Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0089  

 
 
Betreff: Abstimmung in der Verbandsversammlung
hier: Weisung an die Vertretungspersonen in der NWA Verbandsversammmlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
19.02.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Im Rahmen der 97. öffentlichen Tagung der Verbandsversammlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes (NWA) am 25.11.2014 wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der Anfang November durchgeführten Klausurtagung des Verbandes die Übereinkunft getroffen wurde, dass im I. Quartal 2015 ein Beschluss zur Refinanzierung der Verbandsaufgaben vor dem Hintergrund der so genannten „Altanschließer-Thematik“  gefasst werden soll.

Am 08.01.2015 fand im Rathaus Wandlitz eine Informationsveranstaltung statt, die von 22 Mitgliedern der Gemeindevertretung wahrgenommen wurde. Hier wurden die Varianten zur Refinanzierung der Verbandsaufgaben im Rahmen der gesetzlichen Forderung erläutert. Es wurde empfohlen, weiterhin den Aufwandersatz über Beiträge für die Investitionstätigkeit und Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Anlagen über die so genannte „Mischfinanzierung“ zu refinanzieren.  

Dabei wurden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Im Falle einer Umstellung des Refinanzierungsmodelles gäbe es ernstliche Zweifel an der Finanzierbarkeit der dann erforderlichen Beitragsrückzahlungen.
  • Eine Umstellung bevorzugt Geringverbraucher und belastet Mehrpersonenhaushalte überdurchschnittlich.
  • Der Verzicht auf Anschlussbeiträge führt zur deutlichen Liquiditätsverschlechterung und verlangsamt die Anschlussgradentwicklung in den Verbandkommunen.
  • Die Mehrzahl der Anschlussnehmer wird bei einer Mischfinanzierung deutlich geringer belastet.
  • Durch die gemischte Refinanzierung wird dem NWA ein dauerhaft niedriges Gebührenniveau gesichert.

 

Vor dem Hintergrund der nun anstehenden Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des NWA und unter Berücksichtigung des § 19, Abs. 7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg(GKGBbg)  wird es für erforderlich angesehen, den Vertretungspersonen nicht als gewählte Mandatsträger sondern als entsandte Vertreter des Verbandsmitgliedes eine Weisung zum Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung zu gegeben. 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 19, Abs. 7 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg

 

 


Finanzielle Auswirkungen:              Nein

 

 

             

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. der Empfehlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes zu folgen.
  2. Die Vertretungspersonen der Gemeindevertretung Wandlitz erhalten die Weisung in der Verbandsversammlung für die Beibehaltung des bisherigen Modells zur Refinanzierung („Mischfinanzierung“) zu stimmen. Die Umstellung auf eine reine gebührenbasierte und damit mengenbezogene Refinanzierung der öffentlichen Aufgabe wird abgelehnt.

 

 

 


Anlagen:

Modellvarianten zur Refinanzierung der Verbandsaufgaben