Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Rahmen der 97. öffentlichen Tagung der Verbandsversammlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes (NWA) am 25.11.2014 wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der Anfang November durchgeführten Klausurtagung des Verbandes die Übereinkunft getroffen wurde, dass im I. Quartal 2015 ein Beschluss zur Refinanzierung der Verbandsaufgaben vor dem Hintergrund der so genannten „Altanschließer-Thematik“ gefasst werden soll. Am 08.01.2015 fand im Rathaus Wandlitz eine Informationsveranstaltung statt, die von 22 Mitgliedern der Gemeindevertretung wahrgenommen wurde. Hier wurden die Varianten zur Refinanzierung der Verbandsaufgaben im Rahmen der gesetzlichen Forderung erläutert. Es wurde empfohlen, weiterhin den Aufwandersatz über Beiträge für die Investitionstätigkeit und Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Anlagen über die so genannte „Mischfinanzierung“ zu refinanzieren. Dabei wurden folgende Aspekte berücksichtigt:
Vor dem Hintergrund der nun anstehenden Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des NWA und unter Berücksichtigung des § 19, Abs. 7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg(GKGBbg) wird es für erforderlich angesehen, den Vertretungspersonen nicht als gewählte Mandatsträger sondern als entsandte Vertreter des Verbandsmitgliedes eine Weisung zum Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung zu gegeben.
Gesetzliche Grundlagen § 19, Abs. 7 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Anlagen: Modellvarianten zur Refinanzierung der Verbandsaufgaben
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