Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0090  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG zur Unterrichtung der Gemeindevertretung durch den Hauptverwaltungsbeamten
Einreicher: Die Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fraktion DIE LINKE / B90/GRÜNE/UWG
Fraktion DIE LINKE / B90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
19.02.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen   

Begründung / Erläuterung

Seit über 10 Jahren ist der Bericht des Bürgermeisters fester Bestandteil und gängige kommunale Praxis bei der Durchführung der Sitzung der Gemeindevertretung. Auch festgeschrieben in der Geschäftsordnung § 7 Punkt e der Gemeinde Wandlitz. Damit besteht  zwischen Hauptverwaltungsbeamten und Gemeindevertretung Einvernehmen, so zu verfahren. Zu dieser Arbeitsweise gab es weder vom Hauptverwaltungsbeamten noch der Kommunalaufsicht eine entsprechende Beanstandung.

 

Leider wird den Gemeindevertretern der Bericht der Bürgermeisterin erst am Tag der Gemeindevertretersitzung und kurz vor Sitzungsbeginn ausgehändigt.

Diese Praxis ist nicht dazu geeignet, dass sich die Gemeindevertreter zeitlich und inhaltlich auf diesen Bericht vorbereiten können. Auch sind entsprechende Abstimmungen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die Korrespondenz zwischen den Mandatsträgern nicht möglich. Klärende Anfragen an die Verwaltung im Vorfeld der Sitzung sind damit  ausgeschlossen.

 

Die rechtzeitige Bereitstellung des Berichtes, von einem Tag vor der Sitzung der Gemeindevertretung würde dazu beitragen, den Informationsfluss  zwischen Bürgermeisterin und Gemeindevertretung weiter zu qualifizieren. Ein möglicher Einwand, dass dieser Bericht bei einem zeitlichen Vorlauf an Aktualität verlieren würde ist deshalb nicht richtig, weil die Bürgermeisterin jederzeit die Möglichkeit hat, am Tag der Sitzung ihren Bericht mündlich zu ergänzen.

 

 


 

 

 


Beschluss:

 

Ausgehend vom Schreiben der Kommunalaufsicht vom 05.01.2015 an das Hauptamt der Gemeinde, zieht die Fraktionsgemeinschaft die Vorlage BV-GV/2014-0081 zurück und reicht eine überarbeitete Beschlussvorlage ein. 

 

Auf Grundlage der rechtlichen Hinweise der Kommunalaufsicht, der dort zitierten

Kommentare zur Brandenburger Kommunalverfassung und der bereits gängigen  kommunalen Praxis in der Gemeinde soll der Hauptverwaltungsbeamte seinen Bericht an die Gemeindevertretung mindestens einen Tag vor der Sitzung den Gemeindevertretern übergeben. Hierbei können die vorhandenen digitalen Möglichkeiten, wie E-Mail und/oder Ratsinformationssystem genutzt werden. In Ausnahmefällen sollte auch eine schriftliche Versendung des Berichtes in Betracht kommen.