Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, Gemarkung Wandlitz - Einleitungsbeschluss -  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 23
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 19.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2014-0080 Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, Gemarkung Wandlitz
- Einleitungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Frau Köhler nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Herr Hintze: Hat Problem mit dreigeschossiger Bebauung, wie viele Meter von der B 109 entfernt?

 

Herr Becker: Frage: mögliche Zufahrt zum Langen Grund? Die Gärtnerei soll eventuell zum Verkauf stehen.

 

Herr Borchert: Zwei Investoren, 1. Investor hinter Rossmann, will Wohnuser/Mehrfamilienwohnhäuser errichten.  2. Investor ist im hinteren Bereich, aber hinterer Bereich sollte nicht freigegeben werden. Bis 2019 nur 10 Hektar Entwicklungsfläche, 3,5 Hektar im letzten Jahr für Louisenhain, jetzt 3 Hektar Wandlitz, dann bleibt für andere Ortsteile nichts übrig.

 

Frau Dr. Kalinowski: Bau sehr kompakt undgt sich aber wenig in die bestehende Substanz ein.

 

Frau Berbig: Schließt sich dem an, im Umfeld keine dreigeschossige Bebauung.

 

Frau Kieprowski: schließt sich dem Hinweis von Herrn Borchert an.

 

Herr U. Liebehenschel: Im FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen, man kann dem Investor  eh die Wünsche zur Bebauung mitgeben.

 

Herr Borchert: Prüfen, ob mit dem städtebaulichen Vertrag die Allgemeinkosten kompensiert werden können.

 

Herr Gesch: An bestimmten Stellen bereits praktiziert, z.B. Geld für Gehweg, Nachweis der Kosten ist dafür notwendig mit klaren Aussagen zur Nutzung.

 

Herr Kufeld: Kann verhindert werden, dass 2. Investor kein Baurecht bekommt?

Herr Gesch: GV ist Träger der Entscheidung zum Gestaltungsbereich. Gemeinde entscheidet unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, vorher gibt es auch keine Zufahrt und damit auch kein Baurecht. Er schließt sich dem Antrag von Herrn Musewald an.

 

Herr Hintze beantragt Rederecht für den Investor.

Abstimmung zum Rederecht:

Ja: 25

Nein: 0

Enthaltung;: 1

 

Herr Faust (Investor): Im Bauausschuss geschlossene Bauweise vorgestellt, stieß auf Kritik, daher Dreigeschossigkeit in der 2. Reihe, ist wirtschaftlich notwendig, aufgrund des geplanten Fahrstuhleinbaus, 5 Gebäude mit 60 Wohnungen.

 

Herr Striegler: Unter Beachtung  des § 11 BauGB soll in den Beschlusstext aufgenommen werden: Folgekostenvertrag

Bauamt: Ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages.

 

Frau Braune: Heute geht es nur darum, dass die Fläche bebaut  wird, nicht das was und wie.

 

 

Herr Musewald beantragt, die Vorlage zurück zu stellen.

Der Investor hat  sich nicht im Ortsbeirat Wandlitz vorgestellt.

 

Abstimmungsergebnis zur Rückstellung:

 

Zustimmung:23 (Herr Hintze)

Ablehnung: 1

Enthaltung: 1

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für die Flurstücke 2808-2811 der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz vorzubereiten.
  2. die Ziele der Raumordnung abzufragen.
  3. den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .