Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0083  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zum Einsatz von Leuchtmitteln in Straßen-/Gehwegbeleuchtungsanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA4
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2015
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
22.01.2015 
Sitzung des Ausschusses zur Umsetzung des kommunales Energiekonzeptes ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.01.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
19.02.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz unterhält auf ungefähr 330 Straßen ca. 4.400 Straßen- bzw. Gehweglampen.

In den letzten drei Jahren wurden bereits mehrere Straßen-/Gehweg-beleuchtungsanlagen auf Basis moderner LED-Leuchten errichtet (z.Z. ca. 450 Leuchten). Aufgrund ihrer deutlich verbesserten Lichtstärke, ihrer Energie-Effizienz, der geringeren Wartungsanfälligkeit und ihrer Robustheit eignen sich LED-Leuchten optimal für diese Beleuchtung. Da LED-Leuchten bei gleicher Leuchtkraft bis zu 70 Prozent weniger Energie als herkömmliche Leuchtmittel verbrauchen, tragen sie während ihrer Lebensdauer von bis zu 80.000 Stunden erheblich zur Senkung der Energiekosten bei. (Die bisher überwiegend eingesetzten Metalldampflampen haben lediglich eine Lebensdauer von bis zu 20.000 Stunden). Der höhere Anschaffungspreis von LED-Leuchten amortisiert sich daher in kurzer Zeit, wenn sie zusätzlich vor einem vorzeitigen Ausfall durch direkte Blitzeinschläge und Überspannungen geschützt werden.

Resultierend aus eigenen und den Erfahrungen anderer Kommunen sowie Energieversorgungsunternehmen soll zukünftig nicht nur für Neubauprojekte die LED-Technik zum Einsatz kommen, sondern auch bei der Sanierung von Bestandsanlagen, beim Ersatz alter Freileitungs-Beleuchtungsanlagen bzw. zu dem im Kommunalen Energiekonzept fixierten Zweck der Energieeinsparung die Umrüstung durch LED-Austausch-Sätze erfolgen.

Ausgehend von einer Bestandserhebung der Beleuchtungskörper im sogenannten Straßenlampenkataster soll die Umrüstung abschnittsweise in Abhängigkeit des Alters, des technischen Zustandes sowie unter Maßgabe der höchsten Wirtschaftlichkeit erfolgen. Sowohl die Errichtung von Neu- als auch die Umrüstung von Bestandsanlagen ist jeweils durch Fachplaner individuell zu planen, wobei auch bei Bedarf der Anlagenschutz nach den anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen ist.

Mit dem Grundsatzbeschluss Nr. BV-GV/2014-0044 vom 11.09.2014 zur Umsetzung und Durchführung des Kommunalen Energiekonzepts der Gemeinde Wandlitz ist unter anderem auch die Sanierung der Straßen- bzw. Gehwegbeleuchtung unter energiewirtschaftlichen Aspekten als wichtige Einzelmaßnahme beschlossen worden. Hier sind derzeit die größten Einspareffekte für die Gemeinde zu erwarten.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Auslegung der Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum EN 13201

Richtlinien für die Beleuchtung in Anlagen für Fußgängerverkehr

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja

 

In Abhängigkeit von der jeweils konkreten Ausführungsplanung der Einzelprojekte.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss zur zukünftig ausschließ-lichen Verwendung von LED-Leuchtmitteln in allen Straßen-/ Gehwegbeleuchtungs-anlagen. Dies gilt für neu zu errichtende Anlagen ebenso wie für die Sanierung/ Ersatz von Bestandsanlagen bzw. sukzessive zum Zweck der Energieeinsparung.

In Abhängigkeit von der jeweils konkreten Ausführungsplanung der Einzelprojekte und des Haushaltes.

 

 


Anlagen:

keine