TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Beschlussfassung über die Niederschrift des öffentlichen Teils vom 09.12.2010 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Anfragen von Gemeindevertretern |
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Ö 8 |
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Wegebau einschließlich Straßenbeleuchtung "Prendener Straße", OT Klosterfelde
Bestätigung der Vorplanung |
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BV-GV/2010-0276 |
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Ö 9 |
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Straßenbau einschließlich Beleuchtung "Unter den Eichen" mit Zufahrt zur Kita "Eichhörnchen" , OT Zerpenschleuse
Bestätigung der Vorplanung |
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BV-GV/2010-0278 |
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Ö 10 |
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KITA Neubau im OT Stolzenhagen
Entwurfsplanung (LPh 3) |
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BV-GV/2010-0281 |
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Ö 11 |
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Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit Trainingsbeleuchtung und Ballfanganlage
Sportstätte Gemeinde Wandlitz am Grundschulstandort
Geänderter Fördermittelantrag |
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BV-GV/2010-0282 |
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Ö 12 |
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3. BA Straßenbau Siedlung Waldheim - OT Basdorf
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2010-0284 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten.
- Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.
- Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.
- Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.
- In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.
- Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.
- Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:
- Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m².
- Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.
Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden. |
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12.01.2011 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten. · Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt. · Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt. · Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. · In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet. · Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. 2. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: · Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m². · Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche. Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.
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25.01.2011 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten. · Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt. · Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt. · Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. · In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet. · Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. 2. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: · Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m². · Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche. Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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07.02.2011 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten. · Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt. · Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt. · Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. · In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet. · Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. 2. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: · Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m². · Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche. Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: .
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17.02.2011 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten. · Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt. · Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt. · Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. · In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet. · Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. 2. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: · Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m². · Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche. Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 23 Ablehnung: . Enthaltung: 2 (Herr Hintze)
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Ö 13 |
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Kooperationsprojekt zur Optimierung der Radwegebeschilderung im Gebiet des Naturpark Barnim |
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BV-GV/2011-0295 |
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Ö 14 |
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Entwurf Bebauungsplan "Am Waldmeisterweg", Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen
ergänzender Abwägungsbeschluss |
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BV-GV/2010-0279 |
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Ö 15 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz
- Durchführung des Abwägungsverfahrens - |
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BV-GV/2010-0285 |
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Ö 16 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz
- Satzungsänderungsbeschluss -
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BV-GV/2010-0286 |
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Ö 17 |
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Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, Erweiterung der Gewerbeobjekte der Firma Innova, Klosterfelder Hauptstraße |
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BV-GV/2011-0296 |
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Ö 18 |
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Erlass einer erneuten Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2011-0291 |
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Ö 19 |
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Breitbandversorgung in den Ortsteilen Lanke, Klosterfelde und Schönwalde |
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BV-GV/2011-0287 |
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Ö 20 |
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Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße "Beusterstraße" |
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BV-GV/2011-0288 |
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Ö 21 |
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Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße "An der Sporthalle" |
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BV-GV/2011-0289 |
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Ö 22 |
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Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung des Kleinspielfelde im OT Schönwalde |
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MV-GV/2011-0029 |
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Ö 23 |
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Baumschutzsatzung
-Beschluss zum Satzungsentwurf der Arbeitsgruppe Baumschutz-
Einreicher: Fraktion Bürger für Bürger |
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BV-GV/2011-0297 |
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Ö 24 |
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Baumschutzsatzung ( Ergänzungsantrag)
-Beschluss zur Prüfung der Vorlage Arbeitsgruppe Baumschutz-
Einreicher: SPD Fraktion |
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BV-GV/2011-0299 |
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Ö 25 |
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Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz
hier: 4. Änderung |
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BV-GV/2004-0250-4 |
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N 26 |
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Beschlussfassung über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 09.12.2010 |
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N 27 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 28 |
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Flächentausch mit der Kirchengemeinschaft Wandlitz, Gemarkungen Wandlitz und Basdorf |
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BV-GV/2011-0292 |
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N 29 |
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Dienstaufsichtsbeschwerde |
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BV-GV/2011-0293 |
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N 30 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Problematik Rathausbau |
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