Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 17.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Beschlussfassung über die Niederschrift des öffentlichen Teils vom 09.12.2010      
Ö 4  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 8  
Wegebau einschließlich Straßenbeleuchtung "Prendener Straße", OT Klosterfelde Bestätigung der Vorplanung
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0276  
Ö 9  
Straßenbau einschließlich Beleuchtung "Unter den Eichen" mit Zufahrt zur Kita "Eichhörnchen" , OT Zerpenschleuse Bestätigung der Vorplanung
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0278  
Ö 10  
KITA Neubau im OT Stolzenhagen Entwurfsplanung (LPh 3)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0281  
Ö 11  
Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit Trainingsbeleuchtung und Ballfanganlage Sportstätte Gemeinde Wandlitz am Grundschulstandort Geänderter Fördermittelantrag  
BV-GV/2010-0282  
Ö 12  
3. BA Straßenbau Siedlung Waldheim - OT Basdorf Ausbaubeschluss  
BV-GV/2010-0284  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten.
    • Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (rdlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.
    • Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.
    • Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.
    • In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.
    • Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:
  • Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m².
  • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

   
    12.01.2011 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.       Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten.

·         Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (rdlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·         In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·         Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.       Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·         Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m².

·         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

 

   
    25.01.2011 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten.

·         Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·         In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·         Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.      Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·         Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m².

·         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    07.02.2011 - A1 Hauptausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.       Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten.

·         Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (rdlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·         In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·         Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.       Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·         Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m².

·         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              10

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    17.02.2011 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten.

·         Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·         In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·         Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.      Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·         Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m².

·         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              23

Ablehnung:              .

Enthaltung:              2 (Herr Hintze)

Ö 13  
Kooperationsprojekt zur Optimierung der Radwegebeschilderung im Gebiet des Naturpark Barnim  
BV-GV/2011-0295  
Ö 14  
Entwurf Bebauungsplan "Am Waldmeisterweg", Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen ergänzender Abwägungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0279  
Ö 15  
1. Änderung des Bebauungsplanes "Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee" Gemarkung Wandlitz - Durchführung des Abwägungsverfahrens -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0285  
Ö 16  
1. Änderung des Bebauungsplanes "Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee" Gemarkung Wandlitz - Satzungsänderungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0286  
Ö 17  
Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, Erweiterung der Gewerbeobjekte der Firma Innova, Klosterfelder Hauptstraße  
Enthält Anlagen
BV-GV/2011-0296  
Ö 18  
Erlass einer erneuten Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee" in der Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2011-0291  
Ö 19  
Breitbandversorgung in den Ortsteilen Lanke, Klosterfelde und Schönwalde  
BV-GV/2011-0287  
Ö 20  
Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße "Beusterstraße"  
BV-GV/2011-0288  
Ö 21  
Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße "An der Sporthalle"  
BV-GV/2011-0289  
Ö 22  
Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung des Kleinspielfelde im OT Schönwalde  
Enthält Anlagen
MV-GV/2011-0029  
Ö 23  
Baumschutzsatzung -Beschluss zum Satzungsentwurf der Arbeitsgruppe Baumschutz- Einreicher: Fraktion Bürger für Bürger  
BV-GV/2011-0297  
Ö 24  
Baumschutzsatzung ( Ergänzungsantrag) -Beschluss zur Prüfung der Vorlage Arbeitsgruppe Baumschutz- Einreicher: SPD Fraktion  
BV-GV/2011-0299  
Ö 25  
Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz hier: 4. Änderung  
BV-GV/2004-0250-4  
N 26     Beschlussfassung über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 09.12.2010    
N 27     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 28     Flächentausch mit der Kirchengemeinschaft Wandlitz, Gemarkungen Wandlitz und Basdorf   BV-GV/2011-0292  
N 29     Dienstaufsichtsbeschwerde   BV-GV/2011-0293  
N 30     während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Problematik Rathausbau