Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0250-4  

 
 
Betreff: Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz
hier: 4. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, GiselaBezüglich:
BV-GV/2004-0250
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.02.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.02.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Entgeltordnung regelt u.a. die Nutzung der Gemeindezentren.

r die Nutzung der Versammlungsräume für die Arbeit von Vereinen wird ein Entgelt erhoben. Für eine kostenlose Nutzung der Räume durch Vereine gibt es keine Ermächtigungsgrundlage.

 

Es wird vorgeschlagen im § 2 Abs. 3, eine Regelung aufzunehmen die es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erhebung eines Entgeltes teilweise oder ganz zu verzichten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 2 Nr.9 Brandenburgische Kommunalverfassung i. V .m Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2011

11140 441105

 

16.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 4. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz.


Anlage:

 

4. Änderung  der Entgeltordnung

zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz

 

Auf Grund des § 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes  Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung des Kommunalrechtsreformgesetzes (KommRRefG) vom 18.12.2007 (GVBl. I S.286) [Artikel 1 KommRRefG] hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz in  ihrer Sitzung am ……………… mit Beschluss – Nr. BV-GV/2004-0250-4 folgende 4. Änderung der  Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen beschlossen:

 

 

§ 1

 

§ 2 Abs. 3 Satz 2 und 3 werden neu aufgenommen:

 

Von einer Berechnung von Entgelt kann teilweise abgesehen oder ganz verzichtet werden,

wenn

·         die Nutzung ganz oder überwiegend im öffentlichen Interesse liegt;

·         es sich um Informations-, Bildungs-, Prüfungs- und Festveranstaltungen ortsansässiger Bildungs- und Kindereinrichtungen handelt;

·         die Nutzung für Benefizveranstaltungen zugunsten gemeindlicher Einrichtungen und Vereine oder humanitärer Zwecke vorgesehen ist;

·         dies im Einzelfall nach dem Charakter der Veranstaltung geboten ist.

 

Die Entscheidung darüber trifft der Bürgermeister.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

Die 4. Änderung der Entgeltordnung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Wandlitz,

 

Tiepelmann

rgermeister