Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr M. Oberhof aus dem Ortsteil Basdorf meldet sich zu Wort. Es geht ihm um den Baumschutz in der Gemeinde. Er stellt folgende Frage an den Bürgermeister: „Stehen Sie, Herr Bürgermeister, zu Ihrer Position vom Mai letzten Jahres den Beschluss über die Erarbeitung einer Baumschutzsatzung betreffend?“ Weiterhin möchte er wissen, wie hoch die Kosten für den angekündigten Rechtsstreit veranlagt sind und ob diese von Steuergeldern bezahlt werden.
Herr Berbig meldet sich im Namen der Gemeindewehrführung zu Wort und lädt alle Anwesenden zur ersten Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 18.03., 19 Uhr in den „Goldenen Löwen“ ein.
Herr Truschinski kritisiert, dass die Baumschutzsatzung nicht, wie üblich, öffentlich bekannt gemacht wurde. Frau Braune teilt mit, dass eine Baumschutzsatzung noch nicht beschlossen wurde und daher auch noch nicht bekannt gemacht ist.
Frau Döring aus dem Ortsteil Stolzenfels meldet sich zur Problematik der Aufstellung von Laubbags zu Wort. Diese dürfen nicht vor, sondern nur auf den Grundstücken gelagert werden. Nach Schilderung der örtlich bedingten Problematik wurde vom Ordungsamt eine Ausnahmegenehmigung für die betreffenden ca. 20 Bürger erteilt, wonach für die Monate Oktober und November das Lagern der Laubbags am Zaun vor den Grundstücken geduldet wird. Frau Döring bittet um eine dauerhafte Genehmigung, da hierfür das ganze Jahr über die Notwendigkeit besteht. Auf einen schriftlich eingereichten Antrag ist bis heute keine Antwort eingegangen. Frau Braune sichert zu, dass die Verwaltung prüfen wird, ob eine Verlängerung des Genehmigungszeitraumes möglich ist.
Herr Lehmann meldet sich zur selben Problematik zu Wort. Ihm wurde eine Antwort zugestellt. Eine bürgernahe Lösung gab es hierzu nicht. Er hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister eingereicht, die heute behandelt werden soll. Frau Braune teilt mit, dass dies im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen wird.
Herr Truschinski teilt mit, dass er ebenfalls eine DA-Beschwerde gegen den Bürgermeister eingereicht hat bezüglich einer seines Erachtens nach ungerechtfertigten Zahlungsaufforderung. Seine Frage lautete: „Die Zahlungsanweisung für die Niederschrift zur DA-Beschwerde gegen Herrn Bürgermeister Tiepelmann war in meinem Besitz von der Ausstellung bis zur Quittungsausstellung. Zu dieser Zeit befand sich der Bürgermeister nicht mit mir in einem Raum, wann hat er diese Zahlungsanweisung unterschrieben?“ Eine Antwort hierauf hat er noch nicht erhalten. Frau Braune informiert, dass das Verfahren noch läuft und Herr Truschinski in jedem Fall eine Antwort erhält. Wegen seines Terminwunsches beim Bürgermeister macht sie darauf aufmerksam, dass es sich um ein konkretes Anliegen handeln muss, um einen Termin zu vereinbaren. Sie sagt ihm eine Antwort innerhalb der nächsten 14 Tage zu.
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