Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Firma INNOVA beabsichtigt ihren bisherigen Standort in der Gemarkung Klosterfelde zu erweitern. Es ist die Einreichung eines Antrages auf Baugenehmigung geplant. Zur Realisierung des ersten Bauabschnittes ist der Bau einer Lagerhalle mit ca.8090 m² vorgesehen. Weitere zwei Baustufen mit jeweils ähnlich großem Umfang sind beabsichtigt. Somit wäre eine Standortsicherung über ca. 10 Jahre gegeben. Die einzelnen Bauabschnitte sind der beiliegenden Anlage zu entnehmen. Das geplante Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan der Gemarkung Klosterfelde ist der Bereich als gemischte Baufläche dargestellt. Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz ist dieser Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 34 Baugesetzbuch (BauGB) Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem geplanten Vorhaben, wie in der Anlage dargestellt, zu.
Die Gemeindeverwaltung wird hiermit ermächtigt, zu den entsprechenden Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Anlagen:
Ausbauvarianten der Lagerkapazitäten Warenlager Klosterfelde Beschreibung des Vorhabens
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