Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0281  

 
 
Betreff: KITA Neubau im OT Stolzenhagen
Entwurfsplanung (LPh 3)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Schubert, Kai
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
10.01.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
24.01.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.01.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.02.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.02.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
KITA-Stolzenhagen_Var-5 3_Grundriss
Freianlagenkonzept
Freianlagenkonzept_aktueller Stand
Ansichten

Der Neubau einer Kita wurde gemäß BV-GV/2010-0236 am 27
Begründung / Erläuterung

 

Der Neubau einer Kita wurde gemäß BV-GV/2010-0236 am 27.09.2010 beschlossen.

Die Vergabe von Planungsleistungen (Objektplanung) zur Errichtung der Kita wurde gemäß BV-HA/2010-0150 beschlossen.

 

Die Entwurfsplanung für den KITA Neubau liegt seitens des Objektplaners vor.

In den durchgearbeiteten Leistungsphasen 2 und 3 sind die Forderungen und Zielvorstellungen der beteiligten Fachämter und Fachbehörden berücksichtigt worden.

 

Das entwickelte Raumprogramm und Energiekonzept entspricht den notwendigen Anforderungen.

Danach wird die KITA für 50 Kinder angelegt. 10-15 Kinder im Alter bis 3 Jahre und 35-40 Kinder im Alter 3-6 Jahre. Den Gruppenräumen sind jeweils Spielräume und Sanitärräume direkt zugeordnet. Zentral in der KITA gelegen befindet sich ein Mehrzweck-, Spiel- und Bewegungsraum zur allgemeinen Benutzung.

 

Beheizt wird die KITA mit einem Brennwertheizkessel.
Bei der Warmwasserbereitung wird regenerative Energie (Sonnenlicht) einbezogen.

Die Wärmeversorgung der Räume erfolgt über eine Fußbodenheizung.

Nach Auswertung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Wärme- und Warmwassererzeuger ist die ausgewählte Variante zum derzeitigen Stand die Wirtschaftlichste.

Gemäß vorliegender Kostenberechnung liegt der Entwurf mit einer Beheizung mittels Brennwerttechnik unter Einbeziehung regenerativer Energie (Sonnenlicht) im vorgegebenen Kostenrahmen.

 

Für die Realisierung mittels Blockheizkraftwerk wären zusätzlich Mittel in Höhe von ca. 50.000,00 € erforderlich. Zur wirtschaftlichen Nutzung des Blockheizkraftwerkes ist die Einbeziehung des gemeindeeigenen Karl-Zedler-Hauses erforderlich.

Die Einbeziehung weiterer regenerativer Energiequellen ist im vorgegebenen Kostenrahmen nicht realisierbar.

 

Die Lage der KITA auf dem Grundstück und die dazugehörigen Freianlagen werden in naturschutzrechtlichen Belangen (Außenbereich) mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

Die bisher fehlende Schmutzwassererschließung des Grundstückes ist nach Absprache mit dem NWA, bis zur Fertigstellung der KITA über die zentrale Entsorgung gesichert. Im Zusammenhang mit der Erschließung der „Straße am See“ soll das Teilstück bis zum KITA Grundstück 2011 vorgezogen und realisiert werden.

 

Die Farbgestaltung liegt zunächst als Konzept vor, und wird mit der Ausführungsplanung konkretisiert. Es sollen jedoch grundsätzlich die Farbtöne Beige (Fassade) und Ziegelrot (Dach) das Bild der neuen KITA, in Anlehnung an die Gestaltungssatzung Stolzenhagen prägen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 Abs. 2 Nr. 19 KVerfBbg

HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

1.250.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

   333.450,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

10-80

ca. 41.300

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

10-80

ca. 11.100

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2010

36560.785100

3656007001

70.000,00

 

2011

36560.785100

3656007001

800.000,00

 

2012

36560.785100

3656007001

380.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der vorliegende Planentwurf Neubau einer KITA im OT Stolzenhagen wird bestätigt.

 

2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfes die Planung weiterzuführen zu lassen und die Baugenehmigung zu beantragen.

 

3. Bei der  Beheizungsvariante der Kita wird gegenwärtig geprüft, ob die Ausstattung  mit einem Blockheizkraftwerk, mit dem auch das Karl-Zedler-Haus versorgt werden kann, die Variante Gasbrennwertkessel ersetzt.

Sollte sich das Ergebnis als betriebswirtschaftlich sinnvoll und umweltschonender erweisen, sind zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 50.000,-€ einzustellen.

 

 

 

 

 

Die Entwurfsplanung liegt zur Sitzung vor.


Anlagen:

 

1)Grundriss                                                        Maßstab 1:200 (DIN A3)

2)Freianlagenkonzept                            Maßstab 1:500 (DIN A4)

3)Ansichten                                                        Maßstab 1:200 (DIN A3)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 KITA-Stolzenhagen_Var-5 3_Grundriss (462 KB)    
Anlage 1 2 Freianlagenkonzept (111 KB)    
Anlage 4 3 Freianlagenkonzept_aktueller Stand (2725 KB)    
Anlage 2 4 Ansichten (263 KB)