Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Neubau einer Kita wurde gemäß BV-GV/2010-0236 am 27.09.2010 beschlossen. Die Vergabe von Planungsleistungen (Objektplanung) zur Errichtung der Kita wurde gemäß BV-HA/2010-0150 beschlossen.
Die Entwurfsplanung für den KITA Neubau liegt seitens des Objektplaners vor. In den durchgearbeiteten Leistungsphasen 2 und 3 sind die Forderungen und Zielvorstellungen der beteiligten Fachämter und Fachbehörden berücksichtigt worden.
Das entwickelte Raumprogramm und Energiekonzept entspricht den notwendigen Anforderungen. Danach wird die KITA für 50 Kinder angelegt. 10-15 Kinder im Alter bis 3 Jahre und 35-40 Kinder im Alter 3-6 Jahre. Den Gruppenräumen sind jeweils Spielräume und Sanitärräume direkt zugeordnet. Zentral in der KITA gelegen befindet sich ein Mehrzweck-, Spiel- und Bewegungsraum zur allgemeinen Benutzung.
Beheizt wird die KITA mit einem Brennwertheizkessel. Die Wärmeversorgung der Räume erfolgt über eine Fußbodenheizung. Nach Auswertung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Wärme- und Warmwassererzeuger ist die ausgewählte Variante zum derzeitigen Stand die Wirtschaftlichste. Gemäß vorliegender Kostenberechnung liegt der Entwurf mit einer Beheizung mittels Brennwerttechnik unter Einbeziehung regenerativer Energie (Sonnenlicht) im vorgegebenen Kostenrahmen.
Für die Realisierung mittels Blockheizkraftwerk wären zusätzlich Mittel in Höhe von ca. 50.000,00 € erforderlich. Zur wirtschaftlichen Nutzung des Blockheizkraftwerkes ist die Einbeziehung des gemeindeeigenen Karl-Zedler-Hauses erforderlich. Die Einbeziehung weiterer regenerativer Energiequellen ist im vorgegebenen Kostenrahmen nicht realisierbar.
Die Lage der KITA auf dem Grundstück und die dazugehörigen Freianlagen werden in naturschutzrechtlichen Belangen (Außenbereich) mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die bisher fehlende Schmutzwassererschließung des Grundstückes ist nach Absprache mit dem NWA, bis zur Fertigstellung der KITA über die zentrale Entsorgung gesichert. Im Zusammenhang mit der Erschließung der „Straße am See“ soll das Teilstück bis zum KITA Grundstück 2011 vorgezogen und realisiert werden.
Die Farbgestaltung liegt zunächst als Konzept vor, und wird mit der Ausführungsplanung konkretisiert. Es sollen jedoch grundsätzlich die Farbtöne Beige (Fassade) und Ziegelrot (Dach) das Bild der neuen KITA, in Anlehnung an die Gestaltungssatzung Stolzenhagen prägen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 28 Abs. 2 Nr. 19 KVerfBbg HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der vorliegende Planentwurf Neubau einer KITA im OT Stolzenhagen wird bestätigt.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfes die Planung weiterzuführen zu lassen und die Baugenehmigung zu beantragen.
3. Bei der Beheizungsvariante der Kita wird gegenwärtig geprüft, ob die Ausstattung mit einem Blockheizkraftwerk, mit dem auch das Karl-Zedler-Haus versorgt werden kann, die Variante Gasbrennwertkessel ersetzt. Sollte sich das Ergebnis als betriebswirtschaftlich sinnvoll und umweltschonender erweisen, sind zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 50.000,-€ einzustellen.
Die Entwurfsplanung liegt zur Sitzung vor. Anlagen:
1)Grundriss Maßstab 1:200 (DIN A3) 2)Freianlagenkonzept Maßstab 1:500 (DIN A4) 3)Ansichten Maßstab 1:200 (DIN A3)
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