Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0279  

 
 
Betreff: Entwurf Bebauungsplan "Am Waldmeisterweg", Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen
ergänzender Abwägungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
10.01.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.01.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.02.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.02.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Ergänzende Abwägung-N1

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 11
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 11.02.2010 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2009-0157 die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgenommen und mit dem Abwägungsbeschluss die Abwägungsvorschläge bestätigt.

 

Am 12.10.2009 gab das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) eine schriftliche Stellungnahme zum Antrag vom 23.03.2009 zur Herstellung der Vereinbarkeit des Bebauungsplanes "Am Waldmeisterweg" der Gemeinde Wandlitz, OT Stolzenhagen mit dem Schutzzweck des betroffenen LSG "Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet" ab, die eine Versagung der Zustimmung beinhaltete. Diese Ablehnung rührt aus der Lesart des MUGV her, die besagt, dass kein ausreichender Baumbestand im Plangebiet erhalten wird.

 

Auch die Vorlage des Ergebnisses der Abwägung, in dem für die Vereinbarkeit mit den Belangen des LSG relevante Anpassungen der Bauleitplanung eingearbeitet wurden, konnte keine Annäherung der Positionen erzielen.

 

Nach mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen MUGV, Planungsbüro, der Genehmigungsbehörde des Landkreises Barnim und dem Bauamt der Gemeinde ist festzustellen, dass nur unter expliziter Berücksichtigung der in der Stellungnahme des MUGV dargestellten Belange im Rahmen einer erweiterten Abwägung die erforderliche Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des betroffenen LSG "Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet" erreicht werden kann, was Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist.

 

Diese erweiterte Abwägung beinhaltet die Streichung einer textlichen Festsetzung sowie die Anpassung einer textlichen Festsetzung an die Forderungen des MUGV.

 

Aus diesen Anpassungen der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben sich keine Änderungen der Bauleitplanung. Diese stellen lediglich eine Konkretisierung der geplanten Bedingungen im Hinblick auf die Sicherung des raumtypischen Ortsbildes dar.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3, 4, 4a BauGB

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten ergänzenden Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der  beteiligten Träger öffentlicher Belange (hier: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt den Abwägungsvorschlag

 

a)      als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll                                               

 

oder

 

b)     als Beschluss in Blockabstimmung            

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung  eingearbeitet werden.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergänzende Abwägung-N1 (134 KB)