Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 11.02.2010 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2009-0157 die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgenommen und mit dem Abwägungsbeschluss die Abwägungsvorschläge bestätigt.
Am 12.10.2009 gab das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) eine schriftliche Stellungnahme zum Antrag vom 23.03.2009 zur Herstellung der Vereinbarkeit des Bebauungsplanes "Am Waldmeisterweg" der Gemeinde Wandlitz, OT Stolzenhagen mit dem Schutzzweck des betroffenen LSG "Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet" ab, die eine Versagung der Zustimmung beinhaltete. Diese Ablehnung rührt aus der Lesart des MUGV her, die besagt, dass kein ausreichender Baumbestand im Plangebiet erhalten wird.
Auch die Vorlage des Ergebnisses der Abwägung, in dem für die Vereinbarkeit mit den Belangen des LSG relevante Anpassungen der Bauleitplanung eingearbeitet wurden, konnte keine Annäherung der Positionen erzielen.
Nach mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen MUGV, Planungsbüro, der Genehmigungsbehörde des Landkreises Barnim und dem Bauamt der Gemeinde ist festzustellen, dass nur unter expliziter Berücksichtigung der in der Stellungnahme des MUGV dargestellten Belange im Rahmen einer erweiterten Abwägung die erforderliche Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des betroffenen LSG "Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet" erreicht werden kann, was Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist.
Diese erweiterte Abwägung beinhaltet die Streichung einer textlichen Festsetzung sowie die Anpassung einer textlichen Festsetzung an die Forderungen des MUGV.
Aus diesen Anpassungen der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben sich keine Änderungen der Bauleitplanung. Diese stellen lediglich eine Konkretisierung der geplanten Bedingungen im Hinblick auf die Sicherung des raumtypischen Ortsbildes dar.
Gesetzliche Grundlagen §§ 3, 4, 4a BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten ergänzenden Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange (hier: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt den Abwägungsvorschlag
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
Anlagen:
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