Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das Kooperationsprojekt beinhaltet die Optimierung der Radwegebeschilderung zwischen den Radfernwegen Berlin - Usedom und Berlin – Kopenhagen im Gebiet des Naturpark Barnim. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer modellhaften Studie, die im Rahmen eines LEADER-Kooperationsvorhabens erstellt wurde.
Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines einheitlichen Beschilderungssystems im Gebiet des Naturpark Barnim für eine ziel- und routenorientierte Wegweisung nach den Maßgaben der neuen HBR Richtlinie (HBR - Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg). . Grundlage für die Beschilderung bildet eine gemeindeübergreifende Radwegenetzkonzeption, die ebenfalls Bestandteil dieses Projektes ist. Diese basiert auf bestehenden Radwegverbindungen und Radwegplanungen sowie auf der Grundlage der „Vier-Wege-Netz-Konzeption“ des Landkreises Barnim.
Das Vorhaben Ist ein Gemeinschaftsprojekt der betroffenen Städte und Gemeinden im Planungsraum des Naturpark Barnim, die sich mit unterschiedlich hohen Eigenanteilen an der Umsetzung des Projektes beteiligen. Der Gemeinde Wandlitz obliegt dabei, stellvertretend für alle 17 beteiligten Kommunen, die Federführung des Projektes.
Zur Realisierung des Vorhabens wurden im Haushalt der Gemeinde Wandlitz bereits im Jahr 2010 finanzielle Mittel eingestellt, die somit auch 2011 zur Verfügung stehen. Alle anderen beteiligten Kommunen haben ebenfalls schriftlich erklärt, dass die jeweiligen Eigenanteile im Haushaltsplan 2011 bereitgestellt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes ist nur mittels Förderung möglich. Dahingehend wurde im Dezember 2010 der Fördermittelantrag beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Prenzlau eingereicht.
Zur Vervollständigung des Förderantrages ist nunmehr noch formal der Beschluss zur Umsetzung des Projektes erforderlich.
Dieser liegt mit beiliegender Beschlussvorlage hiermit zur Bestätigung vor.
Unter Voraussetzung der Zuweisung von Fördermitteln ist die Realisierung des Vorhabens im III. Quartal dieses Jahres vorgesehen.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Die finanziellen Mittel zur Umsetzung des Projektes wurden bereits im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung gestellt. Diese wurden in das laufende Haushaltsjahr 2011 vollständig übertragen.
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt die Umsetzung des Kooperationsprojektes zur Optimierung der Radwegebeschilderung im Gebiet des Naturpark Barnim.
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