Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf wurde mit der Erarbeitung von Planungsunterlagen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) für einen beidseitigen Wegebau inklusive Errichtung einer Straßenbeleuchtung im innerörtlichen Abschnitt der Prendener Straße (L 315) im Ortsteil Klosterfelde beauftragt. Die Prendener Straße ist eine Hauptverkehrsstraße, die die Ortsteile Prenden und Klosterfelde verbindet.
Der Ausbauabschnitt beginnt ab Bahnübergang mit der Prendener Straße und verläuft bis zur Koloniestraße auf einer Länge von beidseitig ca. 400 m.
Derzeit sind die Seitenbereiche der Prendener Straße teils unbefestigt, teils befestigt. Die mit Plattenbelag oder Mosaikpflaster befestigten Teilstücke sind dabei streckenweise schadhaft. Entwässerungsanlagen existieren nicht. Die vorhandene nur auf der Südseite der Prendener Straße befindliche Straßenbeleuchtung ist veraltet und hat unregelmäßige Leuchtpunkt-abstände.
Im Rahmen der Vorplanung wurde angesichts der von der Baumallee geprägten örtlichen Verhältnisse zunächst untersucht, auf welcher Straßenseite der Ausbau des kombinierten Geh- / Radweges am günstigsten ist. Zur Herausarbeitung der Vor- und Nachteile ist eine zeichnerische Darstellung des 2 m breiten Geh- und Radweges auf beiden Seiten vorgenommen worden (s. Anlage Übersichtslageplan 1). Festzustellen war, die Anlage eines kombinierten Geh-/ Radweges auf der Südseite ist zwar flächenmäßig auch möglich, jedoch verbunden mit der Problematik, dass ca. doppelt so viel Einengungen des Querschnitts von 2,00 m auf ca. 1,60 m in Höhe der Alleebäume erforderlich wären wie auf der Nordseite. Als weiterhin ungünstig für die südliche Seite erweist sich die Notwendigkeit zur Querung von zwei Straßenanbindungen (Am Bahnhof und Mühlenstraße) im Vergleich zur nördlichen Seite mit nur einer Querung (Finkenweg) sowie ebenso die höhere Anzahl an vorhandenen Grundstückzufahrten.
Von entscheidender Bedeutung ist vordergründig auch die Tatsache, dass auf der nördlichen Seite die weiterführenden Geh- / Radwege unmittelbar anbinden. Westlich wird dabei an den in 2007 fertig gestellten kombinierten Geh- / Radweg der Bahnhofstraße und östlich an die Radwegverbindung von Koloniestraße bis Amselweg (Ortsausgang Klosterfelde) angeschlossen. Damit erfolgt der Lückenschluss gemäß Radwegeausbaukonzept der Gemeinde Wandlitz.
Im Ergebnis dieser Variantenuntersuchung schlägt das Bauamt vor (s. Anlage Über-sichtslageplan 2): · die Anlage des kombinierten Geh- / Radweges auf der nördlichen Seite in Fortsetzung des in 2007 ausgebauten 2,00 m breiten Abschnittes der Bahnhofstraße · die Anlage eines Gehweges auf der südlichen Seite in Fortsetzung des in 2006 ausgebauten 1,60 m breiten Abschnittes der Bahnhofstraße (am Ausbauende wird zur Nutzung der gegenüberliegenden Wegeverbindung Richtung Ortsausgang die Prendener Straße gequert).
Die neu zu errichtende Straßenbeleuchtung wird jeweils an der Grundstückgrenze angeordnet. Es wird dabei der in Klosterfelde übliche Leuchtentyp analog der Bahnhofstraße verwendet. Dabei sind auf der nördlichen Seite drei zusätzliche Leuchten als „Lückenschluss“ zwischen Koloniestraße und Ruhlsdorfer Weg vorgesehen.
Die Herstellung der beidseitigen Wegeführungen soll mit wasserdurchlässigem Betonstein-pflaster erfolgen, um ein Teil des Niederschlagswassers zu versickern. Generell vorgesehen ist eine Entwässerung über Mulden bzw. Versickerungsflächen zwischen den Baumstandorten. Der Alleenbestand soll dabei grundsätzlich erhalten bleiben. Bestandteil des Bauvorhabens ist auch der Ausbau der Grundstückszufahrten in Naturstein-pflaster analog der Bahnhofstraße.
Mit der Herstellung der beidseitigen Wegeverbindungen wird vor allem die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder im innerörtlichen Bereich erhöht. Des Weiteren hat die Realisierung des Bauvorhabens eine entscheidende Bedeutung für die weiterführende Gestaltung eines einheitlichen Ortsbildes.
Das Projekt ist förderfähig. Die Baumaßnahme soll 2011 weiter geplant und 2012 realisiert werden.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ERA 95 – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen EFA – Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bau eines kombinierten Geh- / Radweges auf der Nordseite sowie den Bau eines Gehweges auf der Südseite entlang der Prendener Straße zwischen Bahnübergang und Koloniestraße weiter zu planen.
1. Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen: · Geh- / Radweg in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Ausbaubreite 2,00 m
2. Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von ca. 300.000 € ergeben sich Straßenausbaubeiträge von insgesamt 1,61 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.
Die Planungsunterlage wird zur Sitzung vorgelegt.
Anlagen:
Übersichtslageplan 1 (M 1:1000) Übersichtslageplan 2 (M 1: 1000)
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