Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf ihrer Sitzung am 27.09.2010 hat die Gemeindevertretung beschlossen, auf Basis der Unterlagen zur Vorplanung den Straßenausbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim weiter zu planen.
Der 3. Bauabschnitt der Siedlung Waldheim umfasst folgende Anliegerstraßen nördlich der Basdorfer Hauptstraße:
Auf der Basis der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und der diesbezüglichen, aktuellen Arbeitshilfe für die Planung und den Entwurf von Erschließungsstraßen, dem „Gemeindestraßen- Leitfaden Brandenburg“, wurden die Straßen des 3. Bauabschnittes in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und den verfügbaren Straßenraumbreiten sowie nach Abwägung der Nutzungsansprüche geplant. Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt, Spiel und Freizeit. Daher sind die Straßen des 3. Bauabschnittes als Mischverkehrsflächen ohne Anlage eines gesonderten Gehweges geplant worden.
Für die beplanten Anliegerstraßen ist der Begegnungsfall Pkw / Pkw maßgebend. Damit ergibt sich nach der RASt 06 eine notwendige Verkehrsraumbreite von 4,75 m. Vereinzelt auftretende Begegnungsfälle Lkw / Pkw (z. B. durch die Müllabfuhr) sind durch ein langsames Aneinandervorbeifahren möglich. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse ist die Immenstraße im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.
Die Regenentwässerung erfolgt in der Parkstraße sowie in den beidseitig bebauten Abschnitten der Immenstraße und der Langen Straße aufgrund der geringen Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungssysteme. In der Straße Waldheimtrift sowie in den restlichen Teilbereichen der Immenstraße und der Langen Straße ist die Herstellung von Regenversickerungsmulden vorgesehen.
Im Übrigen berücksichtigt die vorliegende Entwurfsplanung die Befestigung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise.
Im Zuge des Straßenausbaus erfolgt die Errichtung einer Wegebeleuchtung. Ausgenommen ist die Parkstraße, da hier bereits eine neuwertige Beleuchtungsanlage vorhanden ist. Die im Rahmen des 3. BA neu herzustellende Beleuchtung wird einseitig der Fahrbahnen mit einem Lichtpunktabstand von i. M. ca. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m angeordnet. Es soll der im Ortsteil Basdorf übliche Leuchtentyp „Lisa“ der Firma SLF oder ein gleichwertiger Typ zum Einsatz kommen.
Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz ist die Vorplanung am 02.11.2010 auf einer Einwohnerversammlung vorgestellt worden. Im Zuge der Einwohnerversammlung wurden die Anwesenden über die Art, den Umfang und die geplanten Kosten der Straßenbaumaßnahme informiert (s. Anlage). Die Anwesenden wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass die durch die Baumaßnahme betroffenen Straßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) als erstmalig hergestellte Erschließungsanlagen gelten. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für den Straßenausbau wird voraussichtlich ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche betragen. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Errichtung der Beleuchtungsanlage in der Immenstraße, der Langen Straße und der Straße Waldheimtrift beträgt voraussichtlich ca. 0,56 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.
Des Weiteren wurde darüber informiert, dass die Gemeinde Wandlitz für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz nach der Grundstückszufahrtensatzung erhebt. Der geschätzte Aufwand beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung werden zur Sitzung vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeindeordnung (GO) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Baugesetzbuch (BauGB) Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.
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