Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0284  

 
 
Betreff: 3. BA Straßenbau Siedlung Waldheim - OT Basdorf
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
12.01.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.01.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.02.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.02.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

 

Auf ihrer Sitzung am 27.09.2010 hat die Gemeindevertretung beschlossen, auf Basis der Unterlagen zur Vorplanung den Straßenausbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim weiter zu planen.

 

Der 3. Bauabschnitt der Siedlung Waldheim umfasst folgende Anliegerstraßen nördlich der Basdorfer Hauptstraße:

  • Immenstraße
  • Parkstraße
  • Lange Straße
  • Waldheimtrift

 

Auf der Basis der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und der diesbezüglichen, aktuellen Arbeitshilfe für die Planung und den Entwurf von Erschließungsstraßen, dem „Gemeindestraßen- Leitfaden Brandenburg“, wurden die Straßen des 3. Bauabschnittes in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und den verfügbaren Straßenraumbreiten sowie nach Abwägung der Nutzungsansprüche geplant.

Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt, Spiel und Freizeit.

Daher sind die Straßen des 3. Bauabschnittes als Mischverkehrsflächen ohne Anlage eines gesonderten Gehweges geplant worden.

 

r die beplanten Anliegerstraßen ist der Begegnungsfall Pkw / Pkw maßgebend. Damit ergibt sich nach der RASt 06 eine notwendige Verkehrsraumbreite von 4,75 m.

Vereinzelt auftretende Begegnungsfälle Lkw / Pkw (z. B. durch die Müllabfuhr) sind durch ein langsames Aneinandervorbeifahren möglich.

Aufgrund der geringen Platzverhältnisse ist die Immenstraße im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.

 

Die Regenentwässerung erfolgt in der Parkstraße sowie in den beidseitig bebauten Abschnitten der Immenstraße und der Langen Straße aufgrund der geringen Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungssysteme. In der Straße Waldheimtrift sowie in den restlichen Teilbereichen der Immenstraße und der Langen Straße ist die Herstellung von Regenversickerungsmulden vorgesehen.

 

Im Übrigen berücksichtigt die vorliegende Entwurfsplanung die Befestigung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise. 

 

Im Zuge des Straßenausbaus erfolgt die Errichtung einer Wegebeleuchtung. Ausgenommen ist die Parkstraße, da hier bereits eine neuwertige Beleuchtungsanlage vorhanden ist.

Die im Rahmen des 3. BA neu herzustellende Beleuchtung wird einseitig der Fahrbahnen mit einem Lichtpunktabstand von i. M. ca. 33 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m angeordnet. Es soll der im Ortsteil Basdorf übliche Leuchtentyp „Lisa“ der Firma SLF oder ein gleichwertiger Typ zum Einsatz kommen.

 

Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz ist die Vorplanung am 02.11.2010 auf einer Einwohnerversammlung vorgestellt worden. Im Zuge der Einwohnerversammlung wurden die Anwesenden über die Art, den Umfang und die geplanten Kosten der Straßenbaumaßnahme informiert (s. Anlage).

Die Anwesenden wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass die durch die Baumaßnahme betroffenen Straßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) als erstmalig hergestellte Erschließungsanlagen gelten. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand r den Straßenausbau wird voraussichtlich ca. 3,23 / m² anrechenbare Grundstücksfläche betragen. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand r die Errichtung der Beleuchtungsanlage in der Immenstraße, der Langen Straße und der Straße Waldheimtrift beträgt voraussichtlich ca. 0,56 / m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Des Weiteren wurde darüber informiert, dass die Gemeinde Wandlitz für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz nach der Grundstückszufahrtensatzung erhebt. Der geschätzte Aufwand beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

Die Unterlagen der Entwurfsplanung werden zur Sitzung vorgelegt.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung (GO)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Baugesetzbuch (BauGB)

Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz

Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja 

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

631.145,05

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

382.881,19

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2010

54100.785200

5410001001

25.000,-

 

2011

54100.785200

5410001001

690.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten.
    • Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (rdlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.
    • Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.
    • Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.
    • In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.
    • Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:
  • Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m².
  • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 


Anlagen:

 

Protokoll zur Einwohnerversammlung vom 02.11.2010