Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 3. BA Straßenbau Siedlung Waldheim - OT Basdorf Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2010-0284 3. BA Straßenbau Siedlung Waldheim - OT Basdorf
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   

Auf Nachfrage von Herrn Hintze wird durch Herrn Liebehenschel mitgeteilt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Anwohner für den Bau ausgesprochen hat. Die Anschlussbeiträge laufen in keiner Weise aus dem Ruder.

Weiterhin bittet Frau Braune darum, künftig das Wort Gemeindeordnung aus den Vorlagen zu streichen und dafür die Kommunalverfassung anzugeben.

Herr Neudeck weist auf den Beschluss hin, wonach bei geplantem Neubau von Straßenbeleuchtung der Einsatz von LED-Leuchten geprüft werden soll.

Herr Gesch teilt mit, dass dies parallel verläuft.

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten.

·         Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·         In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·         Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.      Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·         Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m².

·         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              23

Ablehnung:              .

Enthaltung:              2 (Herr Hintze)