Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze bittet die Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde keine Gemeindeordnung hat und dieser Begriff in den Beschlussvorlagen nicht mehr auftauchen sollte. Gesetzliche Grundlage ist die Erschließungsbeitragssatzung. Weiterhin möchte er wissen, ob die finanziell betroffenen Anlieger gefragt worden sind. Frau Braune weist darauf hin, dass es sich hier um eine Vorplanung handelt und die Bürger noch nicht gefragt wurden. Geregelt ist die Angelegenheit in der Straßenausbausatzung, die Bürger sind demnach nicht zu befragen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bau eines kombinierten Geh- / Radweges auf der Nordseite sowie den Bau eines Gehweges auf der Südseite entlang der Prendener Straße zwischen Bahnübergang und Koloniestraße weiter zu planen.
1. Die Planung ist nach folgenden Eckpunkten fortzuführen: · Geh- / Radweg in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Ausbaubreite 2,00 m
2. Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von ca. 300.000 € ergeben sich Straßenausbaubeiträge von insgesamt 1,61 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.
Die Planungsunterlage wird zur Sitzung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 24 Ablehnung: . Enthaltung: 1 (Herr Hintze) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||