Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung vom 27. September 2010 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träge öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1, 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen:
Abwägungsprotokoll
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