Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage
der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden
Eckpunkten vorzunehmen.
·Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit
folgenden Ausbaubreiten:
5,50
m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.
4,75
m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Befestigung folgender Gehwegabschnitte in
Betonsteinpflaster:
Westliche Straßenseite
zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.
Östliche Straßenseite
zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der
Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße
und der Edgar- Andre’- Straße.
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig.
Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der
Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes
für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und
Gehwege beträgt 2,35 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.
Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen
der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der
Beitragssatz ca. 0,30 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Der Aufwand für den
Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’-
Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.
Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die
Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter
Pflasterfläche.
06.04.2009 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage
der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden
Eckpunkten vorzunehmen.
·Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit
folgenden Ausbaubreiten:
5,50
m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.
4,75
m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Befestigung folgender Gehwegabschnitte in
Betonsteinpflaster:
Westliche Straßenseite
zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.
Östliche Straßenseite
zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der
Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße
und der Edgar- Andre’- Straße.
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig.
Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der
Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes
für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und
Gehwege beträgt 2,35 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.
Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen
der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der
Beitragssatz ca. 030 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Der Aufwand für den
Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’-
Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.
Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die
Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter
Pflasterfläche.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9
Ablehnung:-
Enthaltung:-
21.04.2009 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage
der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden
Eckpunkten vorzunehmen.
·Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit
folgenden Ausbaubreiten:
5,50
m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.
4,75
m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Befestigung folgender Gehwegabschnitte in
Betonsteinpflaster:
Westliche Straßenseite
zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.
Östliche Straßenseite
zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der
Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße
und der Edgar- Andre’- Straße.
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig.
Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der
Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes
für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und
Gehwege beträgt 2,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen
der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der
Beitragssatz ca. 030 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Der Aufwand für den
Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’-
Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.
Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die
Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter
Pflasterfläche.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:
Enthaltung:
27.04.2009 - A1 Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Den
Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage der Entwurfs-
Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden Eckpunkten vorzunehmen.
·Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit
folgenden Ausbaubreiten:
5,50
m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.
4,75
m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Befestigung folgender Gehwegabschnitte in
Betonsteinpflaster:
Westliche Straßenseite
zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.
Östliche Straßenseite
zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der
Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße
und der Edgar- Andre’- Straße.
Der
Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen
Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der
Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und
im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden
Bauumfang.
Die
Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten
beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der
Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes
für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der
voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und Gehwege beträgt 2,35 €/m² anrechenbarer
Grundstücksfläche.
Für
die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl-
Straße und der Bahnhofstraße beträgt der Beitragssatz ca. 030 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.
Der Aufwand für den
Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’-
Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.
Die
voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten
beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter Pflasterfläche.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
(Frau Brandt ist
befangen, 8 Stimmberechtigte)
Zustimmung:8
Ablehnung:-
Enthaltung:-
07.05.2009 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage
der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden
Eckpunkten vorzunehmen.
·Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit
folgenden Ausbaubreiten:
5,50
m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.
4,75
m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Befestigung folgender Gehwegabschnitte in
Betonsteinpflaster:
Westliche Straßenseite
zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.
Östliche Straßenseite
zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der
Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.
·Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße
und der Edgar- Andre’- Straße.
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig.
Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der
Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes
für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und
Gehwege beträgt 2,35 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.
Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen
der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der
Beitragssatz ca. 0,30 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Der Aufwand für den
Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’-
Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.
Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die
Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter
Pflasterfläche.