Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Die Straßenbaumaßnahme „Hans- Beimler- Straße“ umfasst die Erneuerung der Fahrbahn, den Ausbau der unbefestigten Gehwege, die Erneuerung der Beleuchtungsanlage und die Befestigung der Grundstückszufahrten. Die Fahrbahnfläche weist durchgängig starke Unebenheiten auf. Ausgewogene Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Eine geordnete Straßenentwässerung ist nicht gewährleistet. Die Hans- Beimler- Straße dient vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Entsprechend den straßenbaurechtlichen Vorgaben ist hier eine Fahrbahnbreite von mindestens 4,75 m vorzusehen. Auf Grund der höheren Siedlungsdichte im Bereich zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße ist notwendig, die Straße in der vorhandenen Breite von 5,50 m zu erneuern, um die Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn nicht einzuschränken. Im Rahmen der Schulwegsicherung wurde auf der östlichen Fahrbahnseite, zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße, der Gehweg in Betonsteinpflaster ausgebaut. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme ist es vorgesehen, den gegenüberliegenden Gehweg auf der westlichen Seite, von der Straße der Freundschaft bis zur Edgar- Andre’- Straße, ebenfalls in Betonsteinpflaster zu befestigen. Von der Edgar- Andre’- Straße bis zur Bahnhofstraße ist derzeit kein befestigter Gehweg vorhanden. In diesem Abschnitt soll der Gehweg auf der östlichen Straßenseite in gleicher Bauweise hergestellt werden. Die vorhandenen Lampen auf der westlichen Straßenseite, zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße, bestehen aus Betonmasten aus den 1970er Jahren. Mehrere Betonmasten weisen Beschädigungen auf, so dass die Standsicherheit nicht gewährleistet ist. In diesem Abschnitt ist es vorgesehen, die Beleuchtungsanlage vollständig zu erneuern. Hier soll auf der Gehwegseite der gleiche Lampentyp wie in der Geschwister- Scholl- Straße „SLF Maria 1602“ Farbe moosgrün RAL 6005 aufgestellt werden. Zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße ist auf der östlichen Straßenseite eine intakte Beleuchtungsanlage vorhanden. Um das Straßenbild einheitlich zu gestalten wurde vom Ortsbeirat vorgeschlagen, die Leuchten auszuwechseln und auf die vorhandene Elektroleitung ebenfalls die Leuchte „SLF Maria“ anzuschließen. Die demontierten Leuchten sollen als „Ersatzleuchten“ zur Wiederverwertung eingelagert werden. Für die Anliegerbeitragsberechnung können diese Kosten nicht herangezogen werden, weil die Beleuchtungsanlage erst nach 1990 errichtet wurde. In der Anliegerversammlung am 03.03.2009 wurde die Entwurfs-/Genehmigungsplanung vorgestellt und erläutert. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Erschließungsbeitragsrechtlich ist die Hans- Beimler- Straße als Anliegerstraße einzustufen. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit dem vorliegenden Beschluss ausgeübt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Gemeindeordnung (GO) Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
· Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit folgenden Ausbaubreiten: 5,50 m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße. 4,75 m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße. · Befestigung folgender Gehwegabschnitte in Betonsteinpflaster: Westliche Straßenseite zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße. Östliche Straßenseite zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße. · Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße. · Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße.
Der Aufwand für den Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.
Anlagen: Einwohnerversammlung am 03.03.2009 um 18,00 Uhr in der Oberschule Klosterfelde Anwesend: 13 Anwohner Herr Pawlowski Ortsvorsteher, Gemeindevertreter Herr Matlik Planungsbüro Herr Stumpf, Pöplau Bauamt Wandlitz Nach Begrüßung der Anwesenden wurde die Einwohnerversammlung von Herrn Pawlowki eröffnet. Er stellte Herrn Matlik vom Planungsbüro WATIPLAN GmbH sowie Herrn Stumpf und Herrn Pöplau vom Bauamt vor. Herr Stumpf erläutert anhand des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStG) die rechtlichen Rahmenbedingungen der Baumaßnahme und informiert über die Zuständigkeit und die abschließende Verantwortlichkeit der Gemeinde als Baulastträger. Er weist darauf hin, dass die Planungsunterlagen den zuständigen Fachbehörden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Die Haltbarkeit der gesamten Straßenbaumaßnahme, inklusive Gehweg und Beleuchtungsanlage, ist auf 30 Jahre konzipiert. In dieser Zeit fallen für die Unterhaltung und Reparatur keine Kosten für die Grundstückseigentümer an. Herr Pöplau informiert über den derzeitigen Planungsstand der Baumaßnahme. Er teilt den Anwesenden mit, dass die Entwurfs-Genehmigungsplanung in einem Ausbaubeschluss im Ortsbeirat Klosterfelde, im Bauausschuss, und im Haupt- Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung beraten wird. In der Maisitzung der Gemeindevertretung wird über die Durchführung der Baumaßnahme entschieden. Nachfolgend wird von Herrn Matlik die Entwurfsplanung mit den verschiedenen Ausbauquerschnitten vorgestellt.
Zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wurde mit der Verlegung der Schmutzwasserleitung die östliche Fahrbahnseite in Asphaltbauweise wiederhergestellt. Hier ist es vorgesehen die Fahrbahn bis zu einer verbleibenden Breite von ca. 2,75 m zurückzuschneiden und die westliche Fahrbahnseite in gleicher Bauweise anzusetzen. Zwischen der Heidestraße und der Straße der Freundschaft verbleibt die westliche Fahrbahnseite ohne Bordeinfassung. Im Einmündungsbereich der Straße der Freundschaft ist es vorgesehen die Fahrbahn als Verkehrsberuhigungsmaßnahme auf 3 m einzuengen. Im weiteren Verlauf wird die Fahrbahn bis zur Geschwister- Scholl- Straße mit Betonhochborden eingefasst. Um in diesem Abschnitt die Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn nicht einzuschränken ist es notwendig, die Straße in der vorhandenen Breite von 5,5 m auszubauen. Ab der Geschwister- Scholl- Straße ist es vorgesehen, den vorhandnen Straßenaufbau bis zur Bahnhofstraße aufzunehmen und die Fahrbahn auf 4,75 m zu verbreitern. Im Bereich der Straßenkreuzung Geschwister- Scholl- Straße wird die Fahrbahn auf der westlichen Seite ebenfalls auf 3 m eingeengt. Die östliche Straßenseite wird zur Sicherung des Gehweges wieder mit einem Betonhochbord eingefasst und die westliche Seite verbleibt ohne Bordeinfassung.
Im Rahmen der Schulwegsicherung wurde auf der östlichen Fahrbahnseite, zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße, der Gehweg in Betonsteinpflaster ausgebaut. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme ist es vorgesehen den gegenüberliegenden Gehweg auf der westlichen Seite, von der Straße der Freundschaft bis zur Edgar- Andre’- Straße, ebenfalls in Betonsteinpflaster zu befestigen. Von der Edgar- Andre’- Straße bis zur Bahnhofstraße ist derzeit kein befestigter Gehweg vorhanden. In diesem Abschnitt soll der Gehweg auf der östlichen Straßenseite in gleicher Bauweise hergestellt werden.
Die vorhandenen Lampen auf der westlichen Straßenseite, zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße, bestehen aus Betonmasten aus den 1970ger Jahren. In diesem Abschnitt ist es vorgesehen, die Beleuchtungsanlage vollständig zu erneuern. Hier soll auf der Gehwegseite der gleiche Lampentyp wie in der Geschwister- Scholl- Straße „SLF Maria 1602“ Farbe moosgrün RAL 6005 aufgestellt werden. Zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße ist auf der östlichen Straßenseite eine intakte Beleuchtungsanlage vorhanden, die nach 1990 errichtet wurde. Um das Straßenbild einheitlich zu gestalten wurde vom Ortsbeirat Klosterfelde vorgeschlagen die vorhandenen Leuchten gegen die „SLF Maria 1602“ auszuwechseln. Die demontierten Leuchten sollen als „Ersatzleuchten“ zur Wiederverwertung eingelagert werden. In der anschließenden Diskussion wurden folgende Fragen erörtert:
Im Anschluss wurde die Satzung zur Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen erläutert. Die Anwohner wurden über die zu erwartenden Anliegerbeiträge aus der Baumaßnahme sowie über den Kostenersatz für die Herstellung der Grundstückszufahrten informiert.
Für eventuell später auftretende Fragen wurde auf die Möglichkeit verwiesen, dass man sich nach vorheriger Terminabsprache, im Bauamt über den jeweiligen Planungsstand informieren kann. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |