Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0076  

 
 
Betreff: Straßenausbau "Hans- Beimler- Straße" OT Klosterfelde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
06.04.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.04.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.04.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
07.05.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Die Straßenbaumaßnahme „Hans- Beimler- Straße“ umfasst die Erneuerung der Fahrbahn, den Ausbau der unbefestigten Gehwege, die Erneuerung der Beleuchtungsanlage und die Befestigung der Grundstückszufahrten.

 

Die Fahrbahnfläche weist durchgängig starke Unebenheiten auf. Ausgewogene Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Eine geordnete Straßenentwässerung ist nicht gewährleistet.

Die Hans- Beimler- Straße dient vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Entsprechend den straßenbaurechtlichen Vorgaben ist hier eine Fahrbahnbreite von mindestens 4,75 m vorzusehen. Auf Grund der höheren Siedlungsdichte im Bereich zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße ist notwendig, die Straße in der vorhandenen Breite von 5,50 m zu erneuern, um die Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn nicht einzuschränken.

 

Im Rahmen der Schulwegsicherung wurde auf der östlichen Fahrbahnseite, zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße, der Gehweg in Betonsteinpflaster ausgebaut. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme ist es vorgesehen, den gegenüberliegenden Gehweg auf der westlichen Seite, von der Straße der Freundschaft bis zur Edgar- Andre’- Straße, ebenfalls in Betonsteinpflaster zu befestigen.

Von der Edgar- Andre’- Straße bis zur Bahnhofstraße ist derzeit kein befestigter Gehweg vorhanden. In diesem Abschnitt soll der Gehweg auf der östlichen Straßenseite in gleicher Bauweise hergestellt werden.

 

Die vorhandenen Lampen auf der westlichen Straßenseite, zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße, bestehen aus Betonmasten aus den 1970er Jahren. Mehrere Betonmasten weisen Beschädigungen auf, so dass die Standsicherheit nicht gewährleistet ist. In diesem Abschnitt ist es vorgesehen, die Beleuchtungsanlage vollständig zu erneuern. Hier soll auf der Gehwegseite der gleiche Lampentyp wie in der Geschwister- Scholl- Straße „SLF Maria 1602“ Farbe moosgrün RAL 6005 aufgestellt werden.

 

 

Zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße ist auf der östlichen Straßenseite eine intakte Beleuchtungsanlage vorhanden. Um das Straßenbild einheitlich zu gestalten wurde vom Ortsbeirat vorgeschlagen, die Leuchten auszuwechseln und auf die vorhandene Elektroleitung ebenfalls die Leuchte „SLF Maria“ anzuschließen. Die demontierten Leuchten sollen als „Ersatzleuchten“ zur Wiederverwertung eingelagert werden. Für die Anliegerbeitragsberechnung können diese Kosten nicht herangezogen werden, weil die Beleuchtungsanlage erst nach 1990 errichtet wurde.

 

In der Anliegerversammlung am 03.03.2009 wurde die Entwurfs-/Genehmigungsplanung vorgestellt und erläutert. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt.

Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Erschließungsbeitragsrechtlich ist die Hans- Beimler- Straße als Anliegerstraße einzustufen.

Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit dem vorliegenden Beschluss ausgeübt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Gemeindeordnung (GO)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg.

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

240.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

80.000,00

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

160.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2009

250.000,00

2. 630. 94130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·        Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit folgenden Ausbaubreiten:

5,50 m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.

4,75 m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Befestigung folgender Gehwegabschnitte in Betonsteinpflaster:

Westliche Straßenseite zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.

Östliche Straßenseite zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und Gehwege beträgt 2,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
    • Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der Beitragssatz ca. 0,30 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

Der Aufwand für den Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.

    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter Pflasterfläche.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Einwohnerversammlung am 03.03.2009 um 18,00 Uhr in der Oberschule Klosterfelde

 

Anwesend: 13 Anwohner

                        Herr Pawlowski                    Ortsvorsteher, Gemeindevertreter

                        Herr Matlik                          Planungsbüro

                        Herr Stumpf, Pöplau             Bauamt Wandlitz

 

 

 

 

 

Nach Begrüßung der Anwesenden wurde die Einwohnerversammlung von Herrn Pawlowki eröffnet. Er stellte Herrn Matlik vom Planungsbüro WATIPLAN GmbH sowie Herrn Stumpf und Herrn Pöplau vom Bauamt vor.

Herr Stumpf erläutert anhand des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStG) die rechtlichen Rahmenbedingungen der Baumaßnahme und informiert über die Zuständigkeit und die abschließende Verantwortlichkeit der Gemeinde als Baulastträger. Er weist darauf hin, dass die Planungsunterlagen den zuständigen Fachbehörden zur Stellungnahme vorgelegt werden.

Die Haltbarkeit der gesamten Straßenbaumaßnahme, inklusive Gehweg und Beleuchtungsanlage, ist auf 30 Jahre konzipiert. In dieser Zeit fallen für die Unterhaltung und Reparatur keine Kosten für die Grundstückseigentümer an.

Herr Pöplau informiert über den derzeitigen Planungsstand der Baumaßnahme. Er teilt den Anwesenden mit, dass die Entwurfs-Genehmigungsplanung in einem Ausbaubeschluss im Ortsbeirat Klosterfelde, im Bauausschuss, und im Haupt- Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung beraten wird. In der Maisitzung der Gemeindevertretung wird über die Durchführung der Baumaßnahme entschieden.

Nachfolgend wird von Herrn Matlik die Entwurfsplanung mit den verschiedenen Ausbauquerschnitten vorgestellt.

 

  1. Fahrbahn:

 

Zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wurde mit der Verlegung der Schmutzwasserleitung die östliche Fahrbahnseite in Asphaltbauweise wiederhergestellt. Hier ist es vorgesehen die Fahrbahn bis zu einer verbleibenden Breite von ca. 2,75 m zurückzuschneiden und die westliche Fahrbahnseite in gleicher Bauweise anzusetzen.

Zwischen der Heidestraße und der Straße der Freundschaft verbleibt die westliche Fahrbahnseite ohne Bordeinfassung. Im Einmündungsbereich der Straße der Freundschaft ist es vorgesehen die Fahrbahn als Verkehrsberuhigungsmaßnahme auf 3 m einzuengen.

Im weiteren Verlauf wird die Fahrbahn bis zur Geschwister- Scholl- Straße mit Betonhochborden eingefasst. Um in diesem Abschnitt die Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn nicht einzuschränken ist es notwendig, die Straße in der vorhandenen Breite von 5,5 m auszubauen.

Ab der Geschwister- Scholl- Straße ist es vorgesehen, den vorhandnen Straßenaufbau bis zur Bahnhofstraße aufzunehmen und die Fahrbahn auf 4,75 m zu verbreitern. Im Bereich der Straßenkreuzung Geschwister- Scholl- Straße wird die Fahrbahn auf der westlichen Seite ebenfalls auf 3 m eingeengt.

Die östliche Straßenseite wird zur Sicherung des Gehweges wieder mit einem Betonhochbord eingefasst und die westliche Seite verbleibt ohne Bordeinfassung.

 

  1. Gehweg:

 

Im Rahmen der Schulwegsicherung wurde auf der östlichen Fahrbahnseite, zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße, der Gehweg in Betonsteinpflaster ausgebaut. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme ist es vorgesehen den gegenüberliegenden Gehweg auf der westlichen Seite, von der Straße der Freundschaft bis zur Edgar- Andre’- Straße, ebenfalls in Betonsteinpflaster zu befestigen.

Von der Edgar- Andre’- Straße bis zur Bahnhofstraße ist derzeit kein befestigter Gehweg vorhanden. In diesem Abschnitt soll der Gehweg auf der östlichen Straßenseite in gleicher Bauweise hergestellt werden.

 

 

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Die vorhandenen Lampen auf der westlichen Straßenseite, zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße, bestehen aus Betonmasten aus den 1970ger Jahren. In diesem Abschnitt ist es vorgesehen, die Beleuchtungsanlage vollständig zu erneuern. Hier soll auf der Gehwegseite der gleiche Lampentyp wie in der Geschwister- Scholl- Straße „SLF Maria 1602“ Farbe moosgrün RAL 6005 aufgestellt werden.

Zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße ist auf der östlichen Straßenseite eine intakte Beleuchtungsanlage vorhanden, die nach 1990 errichtet wurde. Um das Straßenbild einheitlich zu gestalten wurde vom Ortsbeirat Klosterfelde vorgeschlagen die vorhandenen Leuchten gegen die „SLF Maria 1602“ auszuwechseln. Die demontierten Leuchten sollen als „Ersatzleuchten“ zur Wiederverwertung eingelagert werden.

 

In der anschließenden Diskussion wurden folgende Fragen erörtert:

 

  • Die Grundstückszufahrten werden als „Standardzufahrten“ mit einer Breite von 3 m und straßenseitiger Aufweitung auf 5 m in Betonsteinpflaster hergestellt. Für die grundstücksbezogene Abstimmung werden die Grundstückseigentümer gesondert angeschrieben.
  • Es ist vorgesehen im September mit den Bauarbeiten zu beginnen. Über den genauen Baubeginn und Bauablauf werden die Anwohner von der Baufirma per Postwurfsendung informiert.
  • Zum Bauablauf wurde erläutert, dass dieser wahrscheinlich zwischen den Kreuzungen bzw. Einmündungen abschnittsweise mit Vollsperrung durchgeführt wird. Ein Befahren der jeweiligen Grundstücke wird zeitweilig nicht möglich sein.
  • Von den Anliegern wird angeregt den Bauablauf so zu organisieren, dass von der Bahnhofstraße in Richtung Heidestraße gearbeitet wird.
  • Anhand der Lagepläne und Querschnitte wurden die Gefälleverhältnisse und punktuell entwässerungstechnische Problembereiche erläutert.
  • Die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h ist verkehrsrechtlich angeordnet und soll nicht aufgehoben werden.
  • Über die geplante Aufhebung der Einbahnstraßenregelung zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße gab es unterschiedliche Auffassungen. Zum einen wird das Straßennetz für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen nutzbar gemacht und zum anderen wir eine zunehmende Verkehrsbelastung der direkten Anlieger befürchtet.
  • Nach Aussage von Herrn Köhn, soll zum Zwecke der gewerblichen Nutzung für den Holzmarkt, eine gemeindliche Genehmigung für Stellflächen im öffentlichen Straßenraum vorliegen. Der Sachverhalt wird mit den Grundstückszufahrten zu klären sein.

 

Im Anschluss wurde die Satzung zur Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen erläutert. Die Anwohner wurden über die zu erwartenden Anliegerbeiträge aus der Baumaßnahme sowie über den Kostenersatz für die Herstellung der Grundstückszufahrten informiert.

 

  • Vor der Ausführung einer öffentlichen Baumaßnahme ist eine Beratung mit den betreffenden Bürgern durchzuführen, in der diese über die Art, Umfang und die geplanten Kosten informiert werden.
  • Die Investitionskosten für die Herstellung der Fahrbahn und des Gehweges betragen voraussichtlich 218 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt der Anliegeranteil bei der Fahrbahn 65 % und beim Gehweg 75 %. Daraus ergibt sich ein umlagepflichtiger Aufwand von voraussichtlich 149 T€.
  • Die ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge für Fahrbahn und Gehweg beträgt somit ca. 2,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
  • Die Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrten ab den Straßenbord sind von den Grundstückseigentümern zu 100 % zu tragen. Der hierfür ermittelte Preis beträgt ca. 65,00 €/ für 1m² Grundstückszufahrt.
  • Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der voraussichtliche Investitionsaufwand 17 T€, der in einen Gemeindeanteil von 35 % und einen Anliegeranteil mit 65 % aufgeteilt wird. Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge für Erneuerung der Beleuchtung beträgt ca. 0,30 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
  • Die Entscheidung über das Austauschen der Straßenlampen zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Heidestraße steht noch aus. Bei einer positiven Entscheidung sind die Kosten hierfür anliegerbeitragsfrei.
  • Für die Kostenermittlung von Eckgrundstücken wurde auf die 2/3- Regelung in der Straßenausbaubeitragssatzung hingewiesen. Die Satzung ist im Internet unter www.wandlitz.de veröffentlicht.
  • Die Abrechnung der Anliegerbeiträge wird erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Zusammenstellung der Investitionskosten erfolgen.

 

 

 

Für eventuell später auftretende Fragen wurde auf die Möglichkeit verwiesen, dass man sich nach vorheriger Terminabsprache, im Bauamt über den jeweiligen Planungsstand informieren kann.