Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0084  

 
 
Betreff: Entgeltordnung für das Strandbad Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Niemann, FrancaAktenzeichen:451
Federführend:HA_Kita/Hort   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
20.04.2009 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.04.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.05.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Die Änderung der Entgeltordnung ist aufgrund der Umbenennung des Ausleihartikels „Gesundheitsliege“ in „Liege“ sowie einer Änderung der Mietgebühr für v.g. Artikel erforderlich.

 

Im Strandbad Wandlitz sind ca. 20 Liegen vorhanden. Im Einzelhandel werden diese Liegen als „Gesundheitsliegen“ betitelt.

In der Badesaison 2008 haben maximal 100 Besucher den Ausleihartikel in Anspruch genommen.

Die Mietgebühr pro angefangene Stunde betrug 2,00 €.

Ca. 50 % der Besucher, die das Angebot der Liegen gerne in Anspruch genommen hätten, haben nach Kenntnisstand zu den Ausleihgebühren davon Abstand genommen.

 

Bezüglich der Ausleihgebühren im Strandbad Wandlitzsee sowie der Betitelung „Gesundheitsliegen“ gab es gegenüber dem Personal mehrfach mündliche Beschwerden.

 

In den Badeanstalten der umliegenden Regionen beträgt die Ausleihgebühr für eine Liege im Durchschnitt 3,00 €/ täglich.

 

Es wird eine Änderung der Entgeltordnung empfohlen. Der Begriff „Gesundheitsliege“ wird in „Liege“ geändert. Die Ausleihgebühr beträgt für die Nutzung der ersten vier Stunden 2,00 € und für jede angefangene weitere Stunde 1,00 €, für eine Tagesnutzung ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Zusätzlich wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben. 

 

Zu den finanziellen Auswirkungen kann derzeitig noch keine Aussage getroffen werden, hier sind insbesondere die Witterungsbedingungen zu berücksichtigen. 

Aufgrund der Senkung der Mietgebühren ist von einer erhöhten Nachfrage auszugehen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 BbgKVerf.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

siehe Erläuterungen

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

300,00

57010.14040

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt für die Nutzung von Liegen im Strandbad Wandlitzsee für die ersten vier Stunden eine Ausleihgebühr von 2,00 € und für jede angefangene weitere Stunde 1,00 €, für eine Tagesnutzung ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 zu entrichten. Zusätzlich wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.