Auf Grund erheblicher Veränderungen der Ansätze des Haushaltsplanes
2009, insbesondere auf Grund der Mittel des sog
Begründung / Erläuterung
Auf Grund erheblicher
Veränderungen der Ansätze des Haushaltsplanes 2009, insbesondere auf Grund der
Mittel des sog. Konjunkturpaketes II, ist es erforderlich, eine
Nachtragssatzung 2009 für die Gemeinde Wandlitz zu erlassen.
Gesetzliche Grundlagen
-Haushaltssatzung
der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2009
-§79
GO Bbg
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:ja
nein
keine
Betrag in EURO
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)
Jährliche Folgekosten /-lasten
Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R.
Kreditbedarf)
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/
Beträge)
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne
kalkulat. Kosten)
Veranschlagung im
nein
Jahr
Betrag in EURO
Haushaltstelle
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Nachtragssatzung 2009 einschließlich
des 1. Nachtragshaushaltsplans 2009.
Anlagen:
Anlagen:
1. Nachtragssatzung/1.
Nachtragshaushaltsplan 2009 der Gemeinde Wandlitz