Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Tiepelmann äußert
zunächst sein Verständnis für diesen Beschlussvorschlag dem er durchaus folgt. Zu dieser
Beschlussvorlage wurde heute den Fraktionsvorsitzenden die Kopie eines
Rundschreibens zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg übergeben.
Hierin heißt es u.a., dass für den Erlass sogenannter kommunaler
„Vergabeordnungen“ keine Rechtsgrundlage existiert. Die Gemeinden und
Gemeindeverbände könnten davon abweichende Regelungen nicht rechtmäßig treffen. Auf einen Hinweis von
Herrn Liebehenschel, dass im Land Berlin so vorgegangen wird, dass nur Firmen
Aufträge erhalten, die zuvor unterschreiben, dass die Einhaltung des Berliner
Lohntarifes garantiert wird, wird festgestellt, dass Berlin ein Vergabegesetz
besitzt, Brandenburg jedoch nicht. Herr Dellmann schlägt
folgenden neuen Beschlusstext vor: „Die Gemeindevertretung
Wandlitz bittet die politisch Verantwortlichen im Land Brandenburg zeitnah
dafür Sorge zu tragen, dass
öffentliche Aufträge der Gemeinden ausschließlich an Unternehmen zu vergeben
sind, die 1. garantieren, ihren Beschäftigten Tariflohn zu zahlen, 2.
mindestens einen Stundenlohn von7,50 € zahlen und 3. Unternehmen, die gegen
Punkt 1 und 2 verstoßen, zwei Jahre von weiteren Aufträgen ausschließen.“ Über diese Formulierung
wird abgestimmt. Herr Neudeck fordert die
Verwaltung auf, zu prüfen, welchen Lohn der „City-Brief-Bote“ seinen Angestellten
zahlt. Er hat herausgefunden, dass dieser deutlich zu niedrig ist, daher lehnt
er es ab, dass die Verwaltung weiterhin die Dienste des City-Brief-Boten in
Anspruch nimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz bittet die politisch Verantwortlichen im Land Brandenburg zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass öffentliche Aufträge der Gemeinden ausschließlich an Unternehmen zu vergeben sind, die 1. garantieren, ihren Beschäftigten Tariflohn zu zahlen 2. mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen 3. Unternehmen, die gegen Punkt 1 und 2 verstoßen, zwei Jahre von weiteren Aufträgen Auszuschließen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 28
(Herr Hintze) Ablehnung: - Enthaltung: - |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||