Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:18
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 17.09.2018  
A1-28/2018  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Information und Anfragen      
Ö 8  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2019
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0529  
Ö 9  
Kommunalwahl 2019 - Bildung Wahlkreise  
BV-GV/2018-0533  
Ö 10  
Organisatorischen Leitungsanteil für die KITAs in der Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2018-0527  
Ö 11  
1. Änderung der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0528  
Ö 12  
Ehrenamtskarte Berlin Brandenburg - Beteiligung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0515  
Ö 13  
Tourismusverein Naturpark Barnim e. V. hier: Bestellung eines Vertreters in den Vorstand  
BV-GV/2018-0538  
Ö 14  
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung, langjährige Zugehörigkeit sowie Zuwendungen für Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz (Feuerwehrentschädigungssatzung)
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0508  
Ö 15  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Wandlitz (Stufe 3) - Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0523  
Ö 16  
Vierte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0516  
Ö 17  
Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Thälmannstraße und dem angrenzenden Wohngebiet  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0517  
Ö 18  
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder -Stellplatzsatzung-
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0521  
    VORLAGE
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

   
    15.10.2018 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

   
    15.10.2018 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 2

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    15.10.2018 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 2

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

   
    15.10.2018 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 3

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    16.10.2018 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 11 - abgelehnt
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1

Ablehnung: 1

Enthaltung: 2

 

 

   
    16.10.2018 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5 (Herr Hintze)

Ablehnung: 2

Enthaltung:

 

 

   
    17.10.2018 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 4

Ablehnung: 1

Enthaltung: 2

 

 

   
    18.10.2018 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    18.10.2018 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis: mit Änderung: § 4 Abs. 3 gilt für die bauliche Anlage oder Nutzungseinheit und § 4 Abs. 5 wäre 1 Ladesäule ab 50 Plätze sinnvoll

 

Zustimmung: 3

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    06.11.2018 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 1

Enthaltung: 1

 

 

   
    08.11.2018 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis (nicht beschlussfähig):

Zustimmung: 3

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    19.11.2018 - A1 Hauptausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6

Ablehnung: 3

Enthaltung: 0

 

   
    06.12.2018 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 21 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis (1. Lesung):

Zustimmung:  14

Ablehnung:  5 (Hintze)

Enthaltung:  3

 

Der 2. Antrag den 3. Stellplatz zu streichen erübrigt sich somit und wird nicht abgestimmt.

 

 

   
    29.01.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis (2. Lesung mit Hinweisen):

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

 

 

   
    31.01.2019 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

 

   
    11.02.2019 - A1 Hauptausschuss
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2

 

   
    21.02.2019 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis (Änderung):

Zustimmung:  16 (Hintze)

Ablehnung:  4

Enthaltung:  4

 

Ö 19  
Streckenführung der Wanderwege "Wandlitzer Seenweg" und "Seeblicke"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0532  
Ö 20  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0520  
Ö 21  
Zulassung einer weiteren Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0535  
Ö 22  
Erlass einer Veränderungssperre für den geänderten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Am Güterbahnhof", Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0531  
Ö 23  
1. Änderung des Bebaungsplanes "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde - Durchführung des Abwägungsverfahren -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0524  
Ö 24  
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Am Güterbahnhof", Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0530  
Ö 25  
Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz -Konkretisierung der Planungsziele-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0519  
Ö 26  
Bebauungsplan "Mühlenbecker Damm/ Im Grund" in der Gemarkung Basdorf - Durchführung des Abwägungsverfahrens -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0522  
Ö 27  
Annahme einer Sachspende  
BV-A1/2018-0274  
Ö 28  
Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gemäß Richtlinie der Gemeinde Wandlitz  
BV-A1/2018-0277  
Ö 29  
3 Grundstücksvergaben im Erbbaurecht zum Höchstgebot - OT Schönwalde, Am Elsluch 1a, 2a und 3  
BV-A1/2018-0272  
Ö 30  
Bauantrag zur Errichtung eines zweigeschossigen Motels mit 10 Zimmern Gemarkung Basdorf, Prenzlauer Straße 129  
Enthält Anlagen
BV-A1/2018-0276  
Ö 31  
Änderung Flächennutzungsplan Stadt Bernau  
Enthält Anlagen
MV-A1/2018-0037  
Ö 32  
Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Mühlenbecker Land, OT Schönfließ  
Enthält Anlagen
MV-A1/2018-0038  
N 33     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 17.09.2018    
N 34     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 35     Verkauf eines Erbbaurechts - Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Flur 4//257/46 und 2/72 Anteil Flur 4//257/9   BV-A1/2018-0273  
N 36     Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1302 der Flur 3 von Klosterfelde   BV-A1/2018-0275