TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 17.09.2018 |
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A1-28/2018 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Information und Anfragen |
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Ö 8 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2019 |
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BV-GV/2018-0529 |
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Ö 9 |
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Kommunalwahl 2019 - Bildung Wahlkreise |
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BV-GV/2018-0533 |
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Ö 10 |
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Organisatorischen Leitungsanteil für die KITAs in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2018-0527 |
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Ö 11 |
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1. Änderung der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2018-0528 |
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Ö 12 |
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Ehrenamtskarte Berlin Brandenburg - Beteiligung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2018-0515 |
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Ö 13 |
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Tourismusverein Naturpark Barnim e. V.
hier: Bestellung eines Vertreters in den Vorstand |
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BV-GV/2018-0538 |
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Ö 14 |
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Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung, langjährige Zugehörigkeit sowie Zuwendungen für Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz (Feuerwehrentschädigungssatzung) |
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BV-GV/2018-0508 |
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Ö 15 |
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Lärmaktionsplan der Gemeinde Wandlitz (Stufe 3) - Auslegungsbeschluss |
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BV-GV/2018-0523 |
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Ö 16 |
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Vierte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2018-0516 |
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Ö 17 |
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Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Thälmannstraße und dem angrenzenden Wohngebiet |
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BV-GV/2018-0517 |
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Ö 18 |
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2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder
-Stellplatzsatzung- |
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BV-GV/2018-0521 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen. |
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15.10.2018 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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15.10.2018 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: Enthaltung:
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15.10.2018 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: Enthaltung:
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15.10.2018 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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16.10.2018 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 11 - abgelehnt |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
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16.10.2018 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 (Herr Hintze) Ablehnung: 2 Enthaltung:
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17.10.2018 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
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18.10.2018 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: Enthaltung:
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18.10.2018 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: mit Änderung: § 4 Abs. 3 gilt für die bauliche Anlage oder Nutzungseinheit und § 4 Abs. 5 wäre 1 Ladesäule ab 50 Plätze sinnvoll Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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06.11.2018 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 13 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
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08.11.2018 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (nicht beschlussfähig): Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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19.11.2018 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
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06.12.2018 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 21 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (1. Lesung): Zustimmung: 14 Ablehnung: 5 (Hintze) Enthaltung: 3 Der 2. Antrag den 3. Stellplatz zu streichen erübrigt sich somit und wird nicht abgestimmt.
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29.01.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 13 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (2. Lesung mit Hinweisen): Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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31.01.2019 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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11.02.2019 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 21 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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21.02.2019 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (Änderung): Zustimmung: 16 (Hintze) Ablehnung: 4 Enthaltung: 4
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Ö 19 |
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Streckenführung der Wanderwege "Wandlitzer Seenweg" und "Seeblicke"
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BV-GV/2018-0532 |
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Ö 20 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2018-0520 |
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Ö 21 |
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Zulassung einer weiteren Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2018-0535 |
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Ö 22 |
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Erlass einer Veränderungssperre für den geänderten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Am Güterbahnhof", Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2018-0531 |
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Ö 23 |
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1. Änderung des Bebaungsplanes "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Durchführung des Abwägungsverfahren - |
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BV-GV/2018-0524 |
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Ö 24 |
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Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Am Güterbahnhof", Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2018-0530 |
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Ö 25 |
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Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
-Konkretisierung der Planungsziele- |
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BV-GV/2018-0519 |
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Ö 26 |
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Bebauungsplan "Mühlenbecker Damm/ Im Grund" in der Gemarkung Basdorf
- Durchführung des Abwägungsverfahrens - |
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BV-GV/2018-0522 |
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Ö 27 |
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Annahme einer Sachspende |
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BV-A1/2018-0274 |
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Ö 28 |
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Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gemäß Richtlinie der Gemeinde Wandlitz |
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BV-A1/2018-0277 |
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Ö 29 |
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3 Grundstücksvergaben im Erbbaurecht zum Höchstgebot - OT Schönwalde, Am Elsluch 1a, 2a und 3 |
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BV-A1/2018-0272 |
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Ö 30 |
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Bauantrag zur Errichtung eines zweigeschossigen Motels mit 10 Zimmern
Gemarkung Basdorf, Prenzlauer Straße 129 |
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BV-A1/2018-0276 |
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Ö 31 |
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Änderung Flächennutzungsplan Stadt Bernau |
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MV-A1/2018-0037 |
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Ö 32 |
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Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Mühlenbecker Land, OT Schönfließ |
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MV-A1/2018-0038 |
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N 33 |
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Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 17.09.2018 |
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N 34 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 35 |
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Verkauf eines Erbbaurechts - Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Flur 4//257/46 und 2/72 Anteil Flur 4//257/9 |
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BV-A1/2018-0273 |
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N 36 |
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Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1302 der Flur 3 von Klosterfelde |
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BV-A1/2018-0275 |
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