Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümerin der Grundstücke in Schönwalde b. Bernau, Flur 12, Flurstücke 985 (Am Elsluch 2a), 989 (Am Elsluch 1a) und 987,755 ( Am Elsluch 3).
Die unbebauten Grundstücke haben katastermäßige Größen von 604 m² (Flurstück 985), 661 m² (Flurstück 989) und 917 m² (Flurstücke 987,755). Alle Flurstücke sind im Grundbuch von Schönwalde, Blatt 1156, eingetragen.
Die Grundstücke „Am Elsluch 1a“ und „3“ waren bis 2016/2017 mit Nutzungsverträgen gebunden. Das Grundstück „Am Elsluch 2a“ war bis 2011 Gegenstand eines ehemaligen Erbbaurechtsvertrages. Alle Grundstücke sind nunmehr vertragsfrei.
Die Straße „Am Elsluch“, welche bis 2017 nur als Sackgasse existierte wurde im I. Halbjahr 2018 als durchgehende Straße hergestellt und an den Heideweg angebunden. In dem neu hergestellten Straßenabschnitt sind alle üblichen Medien (Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser, Schmutzwasser) verlegt. Mit der öffentlichen Widmung des neuen Abschnittes Ende September 2018 erlangen die Grundstücke „Am Elsluch 1a und 2a“ Baurecht gem. § 34 BauGB. Das Grundstück „Am Elsluch 3“ kann ebenfalls nach § 34 BauGB bebaut werden.
Es ist die Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht vorgesehen. Dafür werden die Baugrundstücke zum Höchstgebot ausgeschrieben. Die zu vereinbarende Laufzeit der Erbbaurechtsverträge beträgt 99 Jahre. Der Erbbauzins wird gemäß des Beschlusses 03/2004-07.1 der Gemeindevertretung Wandlitz vom 26.02.2004 mit 4 % des Bodenrichtwertes festgesetzt.
Der Bodenrichtwert für die Ortslage im OT Schönwalde liegt aktuell bei 125,00 €/m² (Marktbericht der Landkreises Barnim 2017).
Für das Flurstück 985 (Am Elsluch 2a) liegt das Mindestgebot damit bei 75.500 €, das ergibt einen Erbbauzins von 3.020,00 €/Jahr.
Das Mindestangebot für Flurstück 989 (Am Elsluch 1a) beträgt 82.625 € und der zu zahlende Erbbauzins 3.305,00 €.
Für das dritte Grundstück (Am Elsluch 3), bestehend aus den Flurstücken 987 und 755, berechnet sich das Mindestgebot aus der Gesamtgröße beider Flurstücke. Es beträgt infolgedessen 114.625 €. Daraus errechnet sich ein jährlicher Erbbauzins von 4.585,00 €.
Erfolgt die Vergabe zu einem höheren Gebot, erhöht sich entsprechend der jährliche Erbbauzins.
Die Kosten für die Beurkundungen und den Vollzug der Verträge sind von den jeweiligen Erwerbern zu übernehmen.
Es ist davonauszugehen, dass die Errichtung der Wohnhäuser finanziert werden muss/soll. Einer Belastungsvollmacht in Höhe von 250.000,00 €, nebst 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % je Grundstück sollte deshalb zugestimmt werden.
Gehen keine bzw. keine passenden Gebote zum Mindestgebot ein, behält sich die Verwaltung vor, die Ausschreibung zu wiederholen. Bei einer erfolgreichen Ausschreibung ist ein gesonderter Beschluss zur Vergabeentscheidung nicht mehr erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgische Kommunalverfassung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung
1. zur Vergabe der 3 Grundstücke im Ortsteil Schönwalde, Am Elsluch 1a (Flur 12, Flurstück 989), am Elsluch 2a (Flur 123, Flurstück 985) und Am Elsluch 3 (Flur 12, Flurstücke 755,987) zur Bebauung mit einem Wohnhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot ergibt sich aus der jeweiligen Grundstücksgröße multipliziert mit dem aktuellen BRW von 125,00 €/m². Der jährliche Erbbauzins beträgt 4% des Gebotes, die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart.
2. zur Belastung des Erbbaurechtes zu den Grundstücken, Am Elsluch 1a, 2a und 3 in Höhe von 250.000,00 € (je ausgeschriebenen Grundstück) nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10% zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.
Anlagen: Orientierungsplan Gemarkung Schönwalde, Flur 12, Flurstücke 985, 989, 987 und 755
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