Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0521  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder
-Stellplatzsatzung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:61 10 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB_Hochbau
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
15.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
15.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
15.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
15.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
16.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen abgelehnt   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
16.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
17.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
18.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
18.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
06.11.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
08.11.2018 
Sitzung des Ausschusses zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzeptes ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.11.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
31.01.2019 
Sitzung des Ausschusses zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzeptes ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Stellplatzsatzung_Entwurf_September_2018
Begründung_Entwurf_September_2018
Anlage 1_Richtzahlen_Entwurf_September_2018_
Ablösevertrag_September_2018

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Begründung / Erläuterung

Am 12. Oktober 2017 hat die Gemeindevertretung Wandlitz die Änderung der rechtskräftigen Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- 1. Änderung beschlossen.

 

Die 1. Änderung der Stellplatzsatzung trat am 24. September 2016 in Kraft. Die

wesentlichen Inhalte der 1. Änderung waren die Einführung einer Pflicht zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen und einer Pflicht, bei größeren Bauvorhaben einen Anteil der Stellplätze mit Stromzuleitungen zu versehen. Durch diese Regelungen sollte dem Radverkehr im Gemeindegebiet ein höherer Stellenwert gegeben und alternative Nutzungskonzepte gefördert werden. Ziel war es, im Gemeindegebiet Anreize für die Schaffung einer nachhaltigen Alltagsmobilität zu schaffen und sich als innovative, zukunftsfähige Gemeinde zu positionieren.

 

Die Anwendung der Satzung in der Praxis hat deutlich gemacht, dass insbesondere hinsichtlich der Festsetzung zur Elektromobilität eine Überarbeitung der Satzung erforderlich ist. So ist die Entwicklung der und die Nachfrage nach Elektromobilität insbesondere im ländlichen Raum nicht so fortgeschritten, als dass sie sich durch eine Stellplatzsatzung zum jetzigen Zeitpunkt umsetzen und fördern ließe. Es können jedoch die Voraussetzungen für eine spätere Nutzung geschaffen werden.

 

Die Änderungen und Ergänzungen sind im Entwurf zur 2. Änderung der Stellplatzsatzung besonders hervorgehoben (Streichung, graue Unterlegung).  

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 87 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:       Nein

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

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Anlagen:

Entwurf zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder -Stellplatzsatzung-  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellplatzsatzung_Entwurf_September_2018 (112 KB)    
Anlage 2 2 Begründung_Entwurf_September_2018 (101 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1_Richtzahlen_Entwurf_September_2018_ (82 KB)    
Anlage 4 4 Ablösevertrag_September_2018 (227 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.09.2018 15:57:38   Jutta Henke