Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 03.04.2014 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2014-0631 beschlossen, den Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof„ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wurde die Verwaltung durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 17.09.2018 beauftragt, für den Geltungsbereich nach über 4 Jahren eine Veränderungssperre zu erlassen und den Beschluss für die letzte Sitzungsrunde im Jahr 2018 vorzubereiten. In der langen Zeitspanne ohne Verfahrensvorschritt gab es mehrere Gesprächsrunden mit den potentiellen Grundstückseigentümern (Vorhabenträgern), die aber bisher u.a. wegen Eigentumswechsel, mangelndem Flächenzugriff und erforderlichem Flächentausch zu keinem wesentlichen Ergebnis führten.
Aufgrund der kurzen Zeit war es der Verwaltung nicht möglich, die Rechtssicherheit einer Veränderungssperre für den alten Geltungsbereich vollumfänglich zu prüfen. Daher hat sich die Verwaltung dazu entschieden, den Geltungsbereich zu ändern. Der neue Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes würde sich nur noch auf den mittleren Teil beschränken, welcher nach Ansicht der Verwaltung das größte Planerfordernis besitzt. Die übrigen Flächen, welche sich zukünftig nicht mehr im Geltungsbereich befinden, lassen sich größtenteils auch unbeplant weiterentwickeln.
Der neue Geltungsbereich ist im Teilflächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt, fast unbebaut und im inneren Bereich nicht öffentlich erschlossen. Planerische Zielsetzung der Gemeinde ist es weiterhin, die städtebaulichen Missstände (innerörtliche Brachfläche) zu beheben, die ungenutzten Flächen im Sinne einer geordneten Entwicklung einer dauerhaften Nutzung zuzuführen und vor allem die öffentliche Erschließung aller Grundstücke sicherzustellen.
Weitere planungsrelevante Ziele ergeben sich aus dem Leitbild der Gemeinde Wandlitz und der Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS):
Leitbild: - Konzentration des Geschosswohnungsbaus auf die Ortsteilzentren, ihr Umfeld und verkehrstechnisch gut angebundene Bereich (insb. ÖPNV) - Städtebauliche Aufwertung des Ortsbildes durch Nutzung von Brachflächen - Schaffung differenzierter Wohnungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen
Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS): - Aufwertung der städtebaulichen Ordnung durch Neubebauung auf Brachflächen mit Mehrfamilienhäusern (MFH) - Stärkung des Ortsteilzentrums durch Zuzug von Bewohnern
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Anlagen:
Neuer Geltungsbereich Alter Geltungsbereich
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