Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Nach §65 BbgKVerf i.V.m. §28 (2) Pkt. 15 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Gesetzliche Grundlagen
§65 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließ die Haushaltssatzung 2019 mit dem anliegenden Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 21.11.2018.
Anlagen:
Anlage 1: Begleitschreiben zum 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2019
Anlage 2: Haushaltssatzung 2019 / Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 01.10.2018.
Anlage 3: Übersicht Anmeldungen Ortsbeiräte und Fraktionen
Anlage 4: Übersicht Bürgervorschläge
Anlage 5: Dokumentation der Veränderungen gegenüber dem 1. Entwurf gem. Abstimmung im A1 am 19.11.2018
Anlage 6: Haushaltssatzung 2019/ Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 21.11.2018
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