Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Grund für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühlenbecker Land, OT Schönfließ ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Parkplatz Holunderweg“. Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes ist dort noch als Waldfläche dargestellt und soll in Verkehrsfläche geändert werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Änderungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühlenbecker Land, OT Schönfließ zur Kenntnis.
Anlagen:
- Planungsunterlagen (4 Seiten)
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