Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Gemäß Beschluss vom 31.08.2015 soll die Streckenführung vor Ausführungsbeginn der Wanderwegeplanung durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.
Der Rundwanderweg „Wandlitzer Seenweg“ hat eine Gesamtlänge von ca. 87 Kilometern und verbindet in 5 Etappen die Ortsteile der Gemeinde Wandlitz miteinander. Ergänzt wird der Etappenwanderweg „Wandlitzer Seenweg“ durch die Tages-Rundwege „Seeblicke“, mit denen Tageswanderer angesprochen werden sollen. Derzeit sind 6 den „Wandlitzer Seenweg“ ergänzende Seeblicke-Runden mit einer Länge von 7-12 Kilometern geplant.
Die Wegeverläufe der Wanderwege wurden zum größten Teil auf bereits vorhandenen Wanderwegen gebündelt und die Belange des Naturschutzes berücksichtigt. Zur Abstimmung über die Wegeführung der Wanderwege wurden alle Träger öffentlicher Belange sowie die beteiligten Kommunen miteinbezogen. Wie gesetzlich vorgeschrieben, setzte sich die Gemeinde Wandlitz mit den betroffenen Eigentümern der Neustrecken ins Benehmen.
Da einige Strecken über das Gebiet von Nachbarkommunen verlaufen, sollen mit diesen Kommunen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, in denen die gemeinsame Zusammenarbeit geregelt wird. Diese öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen müssen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg in Verbindung mit §28 Abs. 2 Satz 24 BbgKVerf von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Die Beschlussfassung ist für die Februarsitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz im Jahr 2019 vorgesehen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen
Für diese Gesamtmaßahme stehen 340.000 EUR im Haushaltsplan 2018 zur Verfügung, die als ausreichend erachtet werden.
Beschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt dem geplanten Streckenverlauf für den Rundwanderweg "Wandlitzer Seenweg" und den sechs „Seeblicke“-Runden zu.
Anlagen
Wegeverläufe „Wandlitzer Seenweg“ und „Seeblicke“ sowie der Bestandswanderwege Sachstand zum Projekt
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |