Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines zweigeschossigen Motels mit 10 Zimmern in der Gemarkung Basdorf, Prenzlauer Straße 129 auf den Flurstücken 465 und 485 der Flur 2 als Ersatzneubau für ein bereits abgerissenes Teilgebäude vor. Gemäß den Antragsunterlagen soll das Motel an das im Bestand erhaltene Vereinshaus (Schützenverein) angebaut werden. Auf dem Grundstück befindet sich weiterhin eine gastronomische Einrichtung.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als gemischte Baufläche dargestellt. Zulässig sind dort gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 6 Abs. 2 Nr. 3 auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Motel).
Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz wurde für das beantragte Bauvorhaben sowie für die bereits vorhandenen Nutzungen auf dem Grundstück nachgewiesen.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen und der planungsrechtlichen Voraussetzungen ergibt sich eine Zulässigkeit des beantragten Bauvorhabens. Das gemeindliche Einvernehmen ist unter diesen Voraussetzungen durch die Gemeinde Wandlitz zu erteilen.
Gemäß § 3 Abs. 2 i) der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Ansiedlung von städtebaulich bedeutsamen Gewerbebetrieben. Demzufolge bedarf es vor der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschuss (A1).
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Errichtung eines zweigeschossigen Motels mit 10 Zimmern gemäß den Antragsunterlagen zuzustimmen.
Anlagen:
Auszug Antragsunterlagen (7 Seiten)
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