Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0519  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
-Konkretisierung der Planungsziele-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2018
Aktenzeichen:W 612001
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
16.10.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
06.11.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.11.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkarte_Bereiche

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Begründung / Erläuterung

Am 12. Oktober 2017 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“ für das in der Anlage gekennzeichnete Areal gefasst.

 

Sowohl im Teilflächennutzungsplan für die Gemarkung Wandlitz als auch im Entwurf des Gesamt-Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz ist der südliche Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Daran schließen nördlich eine gemischte Baufläche mit Gemeinbedarfsflächen Wohnbauflächen und Wohnbauflächen mit hohem Grünanteil an. Das Gebiet ist überwiegend, entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes durchmischt, bebaut.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde erforderlich, da die Steuerungsmöglichkeiten des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht ausreichen, um eine geordnete Entwicklung des Bereiches sicherstellen zu können. Vielmehr wäre mit einer weiteren Verdichtung der Bebauung im gesamten Geltungsbereich zu rechnen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde die Öffentlichkeit am 26. Juni 2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert.  

 

Für das Plangebiet wurde zur Sicherung der Planungsvorstellungen in der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz am 12. Oktober 2017 eine Veränderungssperre erlassen. Im Hinblick auf die nun vorliegende Bestandsaufnahme wird jetzt eine Konkretisierung und Ergänzung der bisherigen Planungsziele erforderlich.

 

Gemäß den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes und der tatsächlich vorhandenen Bebauung kann das Plangebiet grob in drei Teilbereiche gegliedert werden.

Der südliche, im Flächennutzungsplan als Wohn- und gemischte Baufläche festgesetzte Teilbereich zwischen dem Bebauungsplangebiet „Louisenhain“ und dem Lanker Weg ist geprägt von relativ tiefen, großen und locker bebauten Grundstücken. Dieser Bereich verfügt über ein hohes Verdichtungspotential und unterliegt einem hohen Verdichtungsdruck (= Bereich 1).  

 

Das nördlich angrenzende, als gemischte Bau- und Gemeinbedarfsfläche ausgewiesene Areal entspricht in etwa der Lage des im Einzelhandels- und Zentrenkonzept definierten zentralen Versorgungsbereiches (= Bereich 2). Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept lag den gemeindlichen Gremien in der letzten Sitzungsrunde vor und wurde durch die Gemeindevertretung am 27. September 2018 gebilligt. 

 

Der Bereich ist Standort der gemeindlichen Verwaltung sowie von Einzelhandelsnutzungen, die durch Dienstleistungen und gastronomische Angebote ergänzt werden. Aufgrund dessen kommt diesem Bereich innerhalb des Gemeindegebietes grundsätzlich eine Versorgungsfunktion und auch besondere Bedeutung zu. Zentrale Versorgungsbereiche sind häufig Orte, mit deren Erscheinungsbild Städte und Gemeinden identifiziert werden, die sich auf das Image einer Gemeinde auswirken. Der Erhalt und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ist daher ein Kernelement einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Entwicklung der Gemeinde.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es folgerichtig, diesen mittleren, auch im Einzelhandels- und Zentrenkonzept definierten, zentralen Bereich durch geeignete Festsetzungen und Darstellungen festzuschreiben und zu sichern sowie die weitere Entwicklung zu steuern. Die Festsetzungen sollen einerseits Erneuerungen vorhandener baulicher Anlagen, andererseits aber auch Erweiterungen zulassen. Eine zunehmende Verdichtung ist im zentralen Versorgungsbereich erwünscht; das Nutzungsmaß soll entsprechend eine Spannweite aufweisen, die obere Grenze ergibt sich durch die vorhandenen größeren Gebäude (Neubau des Rathauses, Ärztezentrum). Eine verträgliche Mischung von Wohnen und Gewerbe ist sicherzustellen.

 

 

Der nördliche dritte Teilbereich beginnt in etwa auf der Höhe des Waldgrundstückes auf der gegenüberliegenden, westlichen Straßenseite der L 100 und endet mit der letzten Bebauung in Richtung Ortsausgang (= Bereich 3). Dieses Areal ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dargestellt. Vorherrschend ist hier eine kleinteilige, lockere Bebauung. Auch hier soll die weitere Entwicklung durch geeignete Festsetzungen gesteuert werden.

 

Detaillierte Festsetzungen insbesondere zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Höhe, Geschossigkeit, etc.) werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Auslegungsbeschlusses vorgestellt.    

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2-4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

110.000,00

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2018

51100529158

 

5.000,00

 

2019

51100529158

 

100.00,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Konkretisierung der Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee“ wie folgt:

 

1. Entsprechend den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes und der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke wird das Plangebiet in drei Teilbereiche gegliedert (Anlage 1 Flurkarte):

 

Bereich 1: Wohn- und gemischte Baufläche mit hohem Verdichtungspotential und Verdichtungsdruck

 

Bereich 2. Zentraler Versorgungsbereich (gemischte Bau- und Gemeinbedarfsfläche)

 

Bereich 3: Wohnbebaufläche mit kleinteiliger, lockerer Bebauung.

 

2. Der zentrale Versorgungsbereich (Bereich 2) ist durch geeignete Festsetzungen und Darstellungen festzuschreiben. 

 

 

 

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Anlagen:

Flurkarte 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkarte_Bereiche (630 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   02.10.2018 09:33:31   Jutta Henke