Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Ausschuss Bauen und Gemeindeentwicklung am 12.06.2018 regte ein Bürger die Aufstellung eines Verkehrszeichens Tempo 30-Zone am Beginn und am Ende der Thälmannstraße an. So könnten diverse Verkehrszeichen eingespart werden. Berücksichtigt werden muss, dass an allen Einmündungen dann rechts vor links gilt. Zu berücksichtigen ist, dass eine Tempo-30-Zone für den Verkehrsteilnehmer in einem überschaubaren Bereich eingerichtet werden soll. Fraglich ist, ob dies bei einer Strecke über ca. 2 km entlang der Thälmannstraße noch gegeben ist. Des Weiteren weist das Ordnungsamt darauf hin, dass es durch eine geänderte Vorfahrtsregelung (rechts vor links) zu einer erhöhten Lärmbelästigung durch Bremsen und wieder Anfahren von Fahrzeugen kommen kann.
Das Thema wurde in der Ortsbeiratssitzung vom 21.08.2018 diskutiert. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, für die nächste Sitzungsrunde eine Beschlussvorlage zu fertigen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung Brandenburg StVO
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich der Thälmannstraße und des angrenzenden Wohngebietes entsprechend des beigefügten Verkehrszeichenplanes.
Anlagen: Verkehrszeichenplan
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