Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die jährliche Überprüfung der Straßenreinigungssatzung hat auf Grund des Ausbaus von weiteren öffentlichen Straßen die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung ergeben. So sind z.B. der Mohnblumenweg und der René-Iskin-Ring in die Anlage zur Satzung aufgenommen worden. Um das Bewusstsein der Anwohner für die Sauberkeit des Ortsteiles zu stärken und den Bauhof zu entlasten, wird der Pflanzstreifen (Streifen zwischen Fahrbahn und Gehweg) an kommunalen Straßen in die Reinigungspflicht der Anlieger übertragen.
Da die Änderung der Satzung nicht die Erhebung der Gebühren für die Reinigung und den Winterdienst betrifft, gibt es derzeit keine finanziellen Auswirkungen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung Straßengesetz Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte vierte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen: Vierte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz
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