Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.07.2018 den Planentwurf (Stand: April 2018) mit Begründung gebilligt und die Durchführung der Behördenbeteiligung und Abstimmung mit den Nachbargemeinden beauftragt.
Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB fand vom 03.09. bis 17.09.2018 statt.
Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokoliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
a) als Einzelbeschluss mit Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Anlagen:
Abwägungsprotokoll
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