Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 31.05.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3     Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4     Bestätigung des Protokolls vom 22.03.2005      
Ö 5     Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Schönwalde, "An der Bahn" (Verfasser : Dornbach, Gundela)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0284  
Ö 6     Straßenausbau Kanalstraße,OT Zerpenschleuse (Verfasser : Herzog, Lutz)  
BV-GV/2005-0286  
Ö 7     Errichtung einer Straßenbeleuchtung im OT Klosterfelde,Seegersiedlung 1.BA (Verfasser : Herzog, Lutz)     BV-GV/2005-0287  
Ö 8     Kombinierter Geh- und Radweg Lanker Chaussee, OT Stolzenhagen (Verfasser : BA 14)
BV-GV/2005-0290  
Ö 9     Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Schönwalde "Friedhofsweg" (Verfasser : Dornbach, Gundela)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0292  
Ö 10     Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Klosterfelde "Triftstraße" ab Stern bis Rückerstraße (Verfasser : Dornbach, Gundela)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0293  
Ö 11     Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße (zwischen Hortensienstraße und Fliederstraße) in der Gemeinde Wandlitz, OT Basdorf (Verfasser : Dornbach, Gundela)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0295  
Ö 12     Außenbereichssatzung "Philipp Müller Straße/An der Seespitze, OT Stolzenhagen (Entwurf) Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB (Verfasser : Bornkessel, Katrin)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0296  
Ö 13     Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße (zwischen Hortensienstraße und Fliederstraße) in der Gemeinde Wandlitz, OT Basdorf (Verfasser : Dornbach, Gundela)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0298  
Ö 14     Bebauungsplan "Am Wäldchen",Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde hier: Durchführung des Abwägungsverfahrens (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-GV/2005-0299  
Ö 15     Bebauungsplan "Am Wäldchen", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde hier: Satzungsbeschluss (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-GV/2005-0300  
Ö 16     Bebauungsplan "In den Gründen" im Ortsteil Basdorf - Erneute Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und den berührten sonstigen Trägern öffentlicher Belange- (Verfasser : Kopischke, Carmen)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0301  
Ö 17     Bebauungsplan "Am Birkenwald"- 2. vereinfachte Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönwalde hier: Satzungsbeschluss (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-GV/2005-0302  
Ö 18     Bebauungsplan "Am Eichengrund", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönwalde Flur 12, Geltungsbereich sh. Anlage hier: Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses "SW" 55/2003-03 v. 22.10.2003 (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-GV/2005-0303  
Ö 19     Entwurf Flächennnutzungsplan/ Landschaftsplan OT Stolzenhagen -Auslegungsbeschluss- (Verfasser : Bornkessel, Katrin)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0304  
Ö 20     Aufhebung der Kreisübergreifenden Exklaven Schönwalde 02 und 03 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung (Verfasser : Füssel, Gabriele)  
BV-GV/2005-0305  
Ö 21     Einziehung einer Teilfläche (Verfasser : Hoffmann, Monika)  
BV-GV/2005-0307  
Ö 22     Änderung §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz -Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch- (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
BV-GV/2005-0310  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

 

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

 

Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

         

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

  

Der Ortsbeirat       Prenden stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .2

Ablehnung:            .1

Enthaltung:            .

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat stimmt mit folgender Ergänzung zu :

„ Dem Ortsbeirat sind alle Anträge z.K. vorzulegen.“

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .4

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu..

Begründung : Was ist „ geringfügig“

   
    24.05.2005 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat Lanke stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    24.05.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß  dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .5

Ablehnung:            .1

Enthaltung:            .

   
    25.05.2005 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 11 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig abgelehnt.

Begründung :

-         Mitspracherecht der Bürger und Einflussmöglichkeiten der Gemeindevertreter ( über Bauausschuss ) gehen zurück

-         Zeitgleich gesehen ist es gleich, ob im Bau – oder Hauptausschuss behandelt

Demokratieverlust

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .

Ablehnung:            . 9

Enthaltung:            .

   
    06.06.2005 - A1 Hauptausschuss
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .7

Ablehnung:            .2

Enthaltung:            .

   
    16.06.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 28 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die  Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung.

 Im Einzelnen fallen darunter:

           - die erstmalige Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.

 

§ 4  1. die erstmalige Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei Vorhaben von besonderer Bedeutung, wie die erstmalige Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Zusatz: „Alle weiteren Erteilungen/Versagungen nach § 3 und § 4 sind Geschäfte der laufenden Verwaltung.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            24

Ablehnung:            2

Enthaltung:            -

Ö 23     Verkehrsberuhigung Straßenausbau "Ruhlsdorfer Straße" OT Wandlitz (Verfasser : BA 14, Pöplau)  
BV-GV/2005-0311  
Ö 24     Befreiungsantrag zum B-Plan "Breitscheidstraße" im OT Wandlitz Am Töppersberg 33, Flur 6, Flurstück 1681 (Verfasser : Henke, Jutta)  
BV-HA/2005-0076  
Ö 25     Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 352 Errichtung eines Sichtschutzzaunes hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0081  
Ö 26     Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 83 Errichtung einer Pergola als Sichtschutz hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0088  
Ö 27     Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 351 Errichtung eines Holzflechtzaunes hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0090  
Ö 28     Bauantrag- Einrichtung eines Logistikzentrums in bestehenden Hallen Einrichtung der Verwaltung in bestehendem Verwaltungsgebäude, Einrichtung Ausstellungshalle Gemarkung Klosterfelde, Fl. 7, Flst. 334,264, 336, 338, 341, 144, 145, 149 (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0094  
N 29     Vergabe von Planungsleistungen, Straßenbau "Lange Straße / Triftstraße", OT Klosterfelde (Verfasser : Groß, Kerstin)   BV-GV/2005-0283  
N 30     Vergabe von Planungsleistungen, Straßenbau "Jünemannplatz", OT Wandlitz (Verfasser : Groß, Kerstin)   BV-GV/2005-0288