Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße (zwischen Hortensienstraße und Fliederstraße) in der Gemeinde Wandlitz, OT Basdorf (Verfasser : Dornbach, Gundela)
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße (zwischen Hortensienstraße und Fliederstraße) in der Gemeinde Wandlitz, OT Basdorf (Verfasser : Dornbach, Gundela)
Bebauungsplan "In den Gründen" im Ortsteil Basdorf
- Erneute Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und den berührten sonstigen Trägern öffentlicher Belange- (Verfasser : Kopischke, Carmen)
Die Gemeindevertretung beschließt, dass für das o.g. - in der Anlage gekennzeichnete Areal von ca. 1,7 ha ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
-Schaffung von rechtsverbindlichen Festsetzungen zur Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung unter Beachtung naturschutzrechtlicher Belange im Planbereich,
-wesentliche städtebauliche Aufwertung des Areals,
-Sicherung der Erschließung/ Schaffung von Baurecht insbesondere für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage bzw. betreutes Wohnen
-Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs-, Erschließungs- sowie Vermessungskosten freizustellen.
23.05.2005 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass für
das o.g. - in der Anlage gekennzeichnete Areal von ca. 1,7 ha ein Bebauungsplan
aufgestellt werden soll.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
-Schaffung von rechtsverbindlichen Festsetzungen zur
Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung unter Beachtung
naturschutzrechtlicher Belange im Planbereich,
-wesentliche städtebauliche Aufwertung des Areals,
-Sicherung der Erschließung/ Schaffung von Baurecht
insbesondere für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage bzw. betreutes Wohnen
-Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag
abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs-,
Erschließungs- sowie Vermessungskosten freizustellen.
Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.
06.06.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass
für das o.g. - in der Anlage gekennzeichnete Areal von ca. 1,7 ha ein
Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
-Schaffung von rechtsverbindlichen Festsetzungen zur
Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung unter Beachtung naturschutzrechtlicher
Belange im Planbereich,
-wesentliche städtebauliche Aufwertung des Areals,
-Sicherung der Erschließung/ Schaffung von Baurecht
insbesondere für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage bzw. betreutes Wohnen
-Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag
abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs-,
Erschließungs- sowie Vermessungskosten freizustellen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
16.06.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass für
das o.g. - in der Anlage gekennzeichnete Areal von ca. 1,7 ha ein Bebauungsplan
aufgestellt werden soll.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
-Schaffung von rechtsverbindlichen Festsetzungen zur
Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung unter Beachtung
naturschutzrechtlicher Belange im Planbereich,
-wesentliche städtebauliche Aufwertung des Areals,
-Sicherung der Erschließung/ Schaffung von Baurecht
insbesondere für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage bzw. betreutes Wohnen
-Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag
abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs-,
Erschließungs- sowie Vermessungskosten freizustellen.
Änderung §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
-Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch- (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 83
Errichtung einer Pergola als Sichtschutz
hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)