TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 29.11.2010 |
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A1-13/2010 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz
hier: 4. Änderung |
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BV-GV/2004-0250-4 |
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Ö 7 |
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Wegebau einschließlich Straßenbeleuchtung "Prendener Straße", OT Klosterfelde
Bestätigung der Vorplanung |
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BV-GV/2010-0276 |
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Ö 8 |
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Straßenbau einschließlich Beleuchtung "Unter den Eichen" mit Zufahrt zur Kita "Eichhörnchen" , OT Zerpenschleuse
Bestätigung der Vorplanung |
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BV-GV/2010-0278 |
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Ö 9 |
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KITA Neubau im OT Stolzenhagen
Entwurfsplanung (LPh 3) |
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BV-GV/2010-0281 |
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Ö 10 |
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3. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2010-0284 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten.
- Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.
- Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt.
- Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.
- In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.
- Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.
- Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:
- Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m².
- Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.
Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden. |
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12.01.2011 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten. · Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt. · Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt. · Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. · In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet. · Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. 2. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: · Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m². · Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche. Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.
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25.01.2011 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten. · Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt. · Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt. · Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. · In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet. · Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. 2. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: · Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m². · Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche. Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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07.02.2011 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten. · Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt. · Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt. · Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. · In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet. · Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. 2. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: · Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m². · Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche. Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: .
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17.02.2011 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Straßenbau des 3. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2011 mit folgenden Eckpunkten. · Die Straßen Parkstraße (nördlicher Abschnitt), Lange Straße (nördlicher Abschnitt) Immenstraße und Waldheimtrift werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt. · Die Immenstraße wird im Bereich der beidseitigen Bebauung auf 3,50 m eingeengt. · Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. · In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen, ausgenommen in der Parkstraße, wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet. · Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. 2. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Januar 2011. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: · Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenausbau beträgt ca. 3,23 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche und für die Beleuchtungsanlage ca. 0,56 € / m². · Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche. Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 23 Ablehnung: . Enthaltung: 2 (Herr Hintze)
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Ö 11 |
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Entwurf Bebauungsplan "Am Waldmeisterweg", Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen
ergänzender Abwägungsbeschluss |
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BV-GV/2010-0279 |
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Ö 12 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz
- Durchführung des Abwägungsverfahrens - |
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BV-GV/2010-0285 |
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Ö 13 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz
- Satzungsänderungsbeschluss -
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BV-GV/2010-0286 |
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Ö 14 |
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Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße "Beusterstraße" |
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BV-GV/2011-0288 |
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Ö 15 |
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Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße "An der Sporthalle" |
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BV-GV/2011-0289 |
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Ö 16 |
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Erlass einer erneuten Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2011-0291 |
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Ö 17 |
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Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
Gemarkung Wandlitz, Breitscheidstraße 11 a, Flur 6, Flurstück 2622 |
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BV-HA/2010-0169 |
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Ö 18 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord I"
Gemarkung Wandlitz, Auf der Heide 35 , Flur 4, Flurstück 320 |
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BV-HA/2011-0170 |
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Ö 19 |
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Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit Trainingsbeleuchtung und Ballfanganlage
Sportstätte Gemeinde Wandlitz am Grundschulstandort
Geänderter Fördermittelantrag |
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BV-GV/2010-0282 |
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Ö 20 |
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Errichtung einer Carportanlage mit 507 Stellplätzen und auf den Dächern aufgeständerte Photovoltaikanlagen (Bauabschnitt 02) in der Gemarkung Basdorf, Flur 8, Flurstück 10, Zühlsdorfer Straße |
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BV-HA/2011-0172 |
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Ö 21 |
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Breitbandversorgung in den Ortsteilen Lanke, Klosterfelde und Schönwalde |
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BV-GV/2011-0287 |
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Ö 22 |
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Erweiterung des Gegenstandes der Gesellschaft für Interessenvertretung der OSE- kommunale Aktionäre mbH |
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BV-GV/2011-0290 |
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Ö 23 |
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Zuschüsse an Verbände und Vereine mit überörtlicher Bedeutung |
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BV-HA/2011-0174 |
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Ö 24 |
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Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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BV-HA/2011-0178 |
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Ö 25 |
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Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung des Kleinspielfelde im OT Schönwalde |
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MV-GV/2011-0029 |
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Ö 26 |
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Kooperationsprojekt zur Optimierung der Radwegebeschilderung im Gebiet des Naturpark Barnim |
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BV-GV/2011-0295 |
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Ö 32 |
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Beauftragung zur Weiterführung der Planung für das Erweiterungsgebäude Rathaus Wandlitz |
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BV-HA/2011-0180 |
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Ö 37 |
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Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, Erweiterung der Gewerbeobjekte der Firma Innova, Klosterfelder Hauptstraße |
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BV-GV/2011-0296 |
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N 27 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 29.11.2010 |
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N 28 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 29 |
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Flächentausch mit der Kirchengemeinschaft Wandlitz, Gemarkungen Wandlitz und Basdorf |
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BV-GV/2011-0292 |
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N 30 |
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Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes
"Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz |
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BV-HA/2011-0173 |
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N 31 |
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Beauftragung von Planungsleistungen für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit Trainingsbeleuchtung und Ballfanganlage - Inhaberwechsel Planungsbüro |
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BV-HA/2011-0176 |
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N 33 |
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Gemeinsame Ausstellung Agrarmuseum Wandlitz/ Besucherinformationszentrum Naturpark Barnim
hier: Projektbeauftragter/ Kurator |
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BV-HA/2011-0177 |
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N 34 |
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Übertragung Erbaurechtsanteil Gemarkung Basdorf, Flur 5, Flurstück 536l |
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BV-HA/2011-0179 |
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N 35 |
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Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 1068 der Flur 2 von Wandlitz |
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MV-HA/2010-0023 |
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N 35.1 |
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Während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Sonstiges |
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N 36 |
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Dienstaufsichtsbeschwerde |
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BV-GV/2011-0293 |
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