Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: (Abstimmung erfolgt im Block) Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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