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Betreff: |
Zuschüsse an Verbände und Vereine mit überörtlicher Bedeutung |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage A1 |
Federführend: | HA_Hauptamt |
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Beratungsfolge: |
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A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
Vorberatung |
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25.01.2011 |
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Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften |
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A1 Hauptausschuss |
Entscheidung |
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07.02.2011 |
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
vertagt |
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28.03.2011 |
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
ungeändert beschlossen |
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A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
Vorberatung |
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22.03.2011 |
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Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften |
geändert beschlossen |
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A1 Hauptausschuss |
Vorberatung |
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Aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften in der Sitzung am 25 Begründung / ErläuterungIn der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften am 25.01.2011 konnte aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit keine Empfehlung für den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dann in seiner Sitzung am 07.02.2011 die Vorlage an den Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften zurückverwiesen. Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen im Jahr 2011 insgesamt 30.000 € (Haushaltsstelle 28110.531803) zur Förderung von Vereinen mit überörtlicher Bedeutung zur Verfügung. Bei der Festlegung der Höhe von Zuschüssen ist zu beachten, dass von den eingestellten Mitteln 14.100 € für den Tourismusverein Wandlitz und 1.000,00 € für die Verkehrswacht festgeschrieben sind. Somit stehen für die Förderung weiterer überörtlicher Vereine insgesamt noch 14.900,00 € zur Verfügung. Gemäß Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege entscheidet der Sozialausschuss über die Gewährung von Zuschüssen von überörtlichen Vorhaben, soweit Zuwendungen im Einzelfall 1.000,00 € nicht übersteigen. Bei Zuwendungen im Einzelfall von mehr als 1.000,00 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des A 5. Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten. Folgende Anträge liegen vor: Verein | beantragte Förderung | Verwendungszweck | Bemerkungen | Eltern Helfen Eltern Bernau e.V. | 1.000,00 | Hilfe und Unterstützung von Familien mit behinderten Angehörigen, Freizeitangebote, Hort- und Ferienangebote, Einzelbegleitung | | Deutsche Rheuma-Liga Landesverband Brandenburg e.V. AG Bernau | 200,00 | Finanzielle Förderung der Selbsthilfe der Betroffenen aus der Gemeinde Wandlitz | | „für frauen“ e.V. | 2.000,00 | Betrieb Frauenhaus | | Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bernau e.V. | 1.000,00 | Schuldnerberatung | | Förderverein Dorfkirche Prenden e.V. | 500,00 | Künstler in Schulen Modelprojekt | | Förderverein Dorfkirche Prenden e.V. | 1.000,00 | Denkmal – Kunst - Kultur | | Artistenmuseum | 7.000,00 | Weitere Entwicklung zum Tourismusziel und Archivierung der Exponate | | Arbeitslosenverband Deutschland, LV Brandenburg e.V. | 1.000,00 | Mobile Bürgerberatung in Basdorf und Klosterfelde | 2009 wurde die Zuwendung widerrufen | Brassens in Basdorf e.V. | 10.000,00 | Brassens- Festival in Basdorf, Wandlitz und Berlin (7. Gründungsfest und 8. Festival in Basdorf) | Der Antrag wurde auch an den OB Basdorf zur Entscheidung vorgelegt. |
Die Unterlagen wurden entsprechend der Fördermittelrichtlinie eingereicht und geprüft. Die Entscheidung bzw. Empfehlung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten. Gesetzliche Grundlagen Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz i. V. m. § 46 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse) | Betrag in EURO | Erträge | | Aufwendungen | 30.000 |
Beschluss:
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Gewährung von Zuschüssen im Einzelfall nach Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ab einer Höhe von über 1.000,00 € an Verbände und Vereine mit überörtlicher Bedeutung entsprechend nachfolgender Übersicht: Verein | beantragte Förderung | Verwendungszweck | Beschluss des A 5 | Empfehlung für den A 1 | Beschluss des A1 | Eltern Helfen Eltern Bernau e.V. | 1.000,00 | Hilfe und Unterstützung von Familien mit behinderten Angehörigen, Freizeitangebote, Hort- und Ferienangebote, Einzelbegleitung | 1.000,00 | - | - | Deutsche Rheuma-Liga Landesverband Brandenburg e.V. AG Bernau | 200,00 | Finanzielle Förderung der Selbsthilfe der Betroffenen aus der Gemeinde Wandlitz | 200,00 | - | - | „für Frauen“ e.V. | 2.000,00 | Betrieb Frauenhaus | - | 2.000,00 | | Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bernau e.V. | 1.000,00 | Schuldnerberatung | 1.000,00 | - | - | Förderverein Dorfkirche Prenden e.V. | 500,00 | Künstler in Schulen Modelprojekt | - | - | - | Förderverein Dorfkirche Prenden e.V. | 1.000,00 | Denkmal – Kunst - Kultur | 1.000,00 | - | - | Artistenmuseum | 7.000,00 | Weitere Entwicklung zum Tourismusziel und Archivierung der Exponate | - | 3.000,00 (für Personal-kosten) | | Arbeitslosenverband Deutschland, LV Brandenburg e.V. | 1.000,00 | Mobile Bürgerberatung in Basdorf und Klosterfelde | 1.000,00 | - | - | Brassens in Basdorf e.V. | 10.000,00 | Brassens- Festival in Basdorf, Wandlitz und Berlin (7. Gründungsfest und 8. Festival in Basdorf) | - | 5.700,00 | |
Anlagen: Fördermitelanträge
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