dass
der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
dass
die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen berührten Träger
öffentlicher Belange gemäß
§ 4a Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
09.11.2009 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt,
dass der vorliegende Planentwurf mit
Begründung gebilligt wird.
dass die Gemeindeverwaltung
beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen berührten Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4a Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
24.11.2009 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
dass
der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
dass
die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen berührten Träger
öffentlicher Belange gemäß
§ 4a Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
30.11.2009 - A1 Hauptausschuss
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
dass der vorliegende
Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
dass die
Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und
die Beteiligung der Behörden und sonstigen berührten Träger öffentlicher
Belange gemäß
§ 4a Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
10.12.2009 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
dass
der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
dass
die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen berührten Träger
öffentlicher Belange gemäß