Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 17.12.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ gefasst. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 (1) und § 2 (2) BauGB mit Schreiben vom 16.07.2009 frühzeitig am Planverfahren beteiligt. Es wurden insgesamt 21 Behörden beteiligt, wovon 22 Stellungnahmen von 20 berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden (teils mehrere Stellungnahmen von einer Behörde/ TÖB) eingegangen sind. Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss:
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder b) als Beschluss in Blockabstimmung.
Anlagen: (13 Seiten) Abwägungsprotokoll
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