Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Eine 1. Änderungsatzung über die Reinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz ist notwendig, da für folgende Straßen der Straßengruppe 1 zusätzlich der Winterdienst auf den Geh- und Radwegen durch die Gemeinde Wandlitz realisiert werden soll:
Ortsteil Wandlitz
Ortsteil Basdorf
Ortsteil Klosterfelde
· Bahnhofstraße (Verlauf ab B109 bis zum Bahnhof Klosterfelde)
Ortsteil Schönwalde
Ortsteil Schönerlinde
Ortsteil Zerpenschleuse
Die oben genannten Straßen sind bereits Bestandteil der Anlage Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz.
In der Anlage zur 1. Änderungssatzung erfolgte zur besseren Übersichtlichkeit eine Neuordnung der Straßengruppe 1. Die Straßen, bei denen die Gemeinde Wandlitz zusätzlich den Winterdienst auf den Gehwegen realisiert, werden in einer neu formulierten Tabelle in der Anlage (siehe Seite 2) der 1. Änderungssatzung erfasst.
Des Weiteren wurde die Mühlenbecker Straße im Ortsteil Schönerlinde sowohl in der Straßengruppe 1 als auch in der Straßengruppe 2 aufgenommen. In der Straßengruppe 1 wird der Verlauf entlang der Landesstraße 305 und in der Straßengruppe 2 der Verlauf ab Landesstraße 305 bis zur Straße „Zur Reitbahn“ berücksichtigt. Die Einteilung wurde notwendig, da die Mühlenbecker Straße im Ortsteil Schönerlinde geteilt wird und dadurch ein Prioritätenwechsel erfolgt.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Kommunalabgabengesetz Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Reinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.
Anlagen:
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