Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Eine 1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist notwendig, da für folgende Straßen der Anlage 1 (siehe Seite 2) zusätzlich der Winterdienst auf den Geh- und Radwegen durch die Gemeinde Wandlitz realisiert werden soll:
Ortsteil Basdorf
Ortsteil Klosterfelde
· Bahnhofstraße (Verlauf ab B109 bis zum Bahnhof Klosterfelde)*
Ortsteil Schönerlinde
Ortsteil Schönwalde
Ortsteil Wandlitz
Ortsteil Zerpenschleuse
Der dadurch entstehende Vorteil für die Personengruppen an den jeweiligen Straßen im Vergleich zu den Personengruppen, denen der Winterdienst zur Selbstvornahme übertragen wurde, wird durch die Erhebung von Gebühren gedeckt. Dem Gleichheitsgrundsatz ist somit Genüge getan. Die beiliegende Gebührenkalkulation ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Die jährliche Gebühr für den Winterdienst auf den Geh- und Radwegen gemäß der Anlage 1 Seite 2, beträgt je Frontmeter 0,31 Euro.
Es wurden wesentliche Anpassungen in Hinblick auf den Gebührenmaßstab und das Entstehen, die Änderung und Fälligkeit der Benutzungsgebühren vorgenommen.
Zusätzlich wurde eine Neuformulierung zu gebührenpflichtigen Hinteranliegergrundstücken gefasst.
In der 1. Änderungssatzung wurde eine Festlegung getroffen, dass Bruchteile eines Frontmeters abgerundet werden. Des Weiteren sind Festlegungen für den Fall eines Eigentumswechsels getroffen worden.
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wurde die bisherige halbjährliche Gebührenfälligkeit auf eine jährliche Fälligkeit geändert.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Kommunalabgabengesetz Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.
Anlagen:
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