Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst. Auf Grund des Landesplanungsvertrages wurde die Gemeinsame Landesplanungsabteilung beteiligt. Gemäß Antwortschreiben vom 20.02.2009 wurde uns mitgeteilt, dass das Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Die frühzeitige Bürgerversammlung fand am 21.04.2009 statt. In dieser Bürgerversammlung wurde der Planentwurf vorgestellt und die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Die frühzeitige Behördenbeteiligung ist ebenfalls abgeschlossen. Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
§ 4a Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anlagen: B-Planentwurf mit Begründung (Stand: Oktober 2009)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||