Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0144  

 
 
Betreff: Richtlinie über die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
10.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke abgelehnt   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
10.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
11.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
24.11.2009 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Richtlinie der Gemeinde Wandlitz Kulturförderung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anlage 1
Verwendungsnachweis

Im Februar 2005 hat die Gemeindevertretung Wandlitz erstmals eine Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Begründung / Erläuterung

Im Februar 2005 hat die Gemeindevertretung Wandlitz erstmals eine Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege beschlossen.

Nach der zurzeit bestehenden Richtlinie obliegt die Entscheidung über die Förderung von örtlichen Vorhaben dem jeweiligen Ortsbeirat. Anträge über 1.000 € werden durch den Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des A 5 und des Ortsbeirates entschieden.

 

Bei der Gewährung von Zuschüssen von überörtlichen Vorhaben entscheidet der Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften bei Anträgen bis 1.000 €. Anträge über 1.000 € werden durch den Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des A 5 entschieden.

 

Die bewilligten Zuschüsse werden für Vorhaben verwendet, die dem Gemeinwohl der Gemeinde dienen. Gefördert werden künstlerische Angebote insbesondere für Kinder, Jugendliche und Senioren, Veranstaltungen der Ortsteile, Jubiläumsveranstaltungen der Vereine. Zuschüsse wurden auch zur Absicherung der laufenden Vereinsarbeit bewilligt.

 

Die bestehende Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege wurde überarbeitet.

 

Das Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren wurde neu geregelt. Konkret wurde festgelegt, welche Unterlagen dem Antrag auf Förderung beizufügen sind, bis wann die Anträge vorliegen müssen und wer über die Anträge entscheidet.

 

Die Entscheidung über die Förderung von örtlichen Vorhaben der Vereine und Verbände obliegt den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000 € überschritten werden entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des Ortsbeirates.

 

Bei der Gewährung von Zuschüssen von überörtlichen Vorhaben entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften. Soweit im Einzelfall 1.000 € überschritten werden entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des A 5.

 

Die Abrechnung der Förderung erfolgt im Rahmen eines vereinfachten Verwendungsnachweises, mit kurzem Sachbericht und dem mit der Zuwendung erzielten Ergebnis.

In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend auszuweisen. Es ist zu erklären, dass die Mittel sparsam und satzungsgemäß verwendet wurden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 2 Nr.9 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg

§§ 3 und 7 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

 

 

37.500

104.500

34100.71800

34100.71810

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege.

 

Anlagen:

Anlagen:

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie der Gemeinde Wandlitz Kulturförderung (11 KB)    
Anlage 2 2 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anlage 1 (11 KB)    
Anlage 3 3 Verwendungsnachweis (35 KB)