Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0140  

 
 
Betreff: Antrag zur Baumfällung vor dem Bahnhof Wandlitzsee
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Schult, Heiko
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vertagt   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
23.11.2009 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung

Durch die Niederbarnimer Eisenbahn Aktiengesellschaft wurde im Rahmen der Sanierung und Reaktivierung des Bahnhofsgebäude Wandlitzsee ein Antrag zur Fällung von 2 Blaufichten, Standort Parkplatz Bahnhof Wandlitzsee gestellt
Begründung / Erläuterung

 

Durch die Niederbarnimer Eisenbahn Aktiengesellschaft wurde im Rahmen der Sanierung und Reaktivierung des Bahnhofsgebäudes Wandlitzsee ein Antrag zur Fällung von 2 Blaufichten, Standort Parkplatz Bahnhof Wandlitzsee, gestellt.

 

Die benannten Bäume sind im Straßenbaumkataster des Ordnungsamtes Wandlitz mit den Kennzeichnungsnummer: W11111 und W11112 erfasst. Beide Bäume weisen eine Höhe von ca. 20 m und einen Stammumfang von 150 cm bzw. 143 cm auf. Sie sind durch die Brandenburgische Baumschutzverordnung geschützt und bedürfen einer Genehmigung zur Fällung durch den Landkreis Barnim, Untere Naturschutzbehörde.

 

Der Gemeindevertretung wurde in der Sitzung vom 01.10.2009 eine Unterschriftenliste mit ca. 500 Unterzeichnern ausgehändigt, die sich gegen eine Beseitigung der beiden Blaufichten aussprechen.

 

Zum Sachverhalt wurde eine Stellungnahme des Landkreises Barnim, Untere Denkmalschutzbehörde und eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Die Ergebnisse sind als Anlage beigefügt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgische Baumschutzverordnung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

X

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

X

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

X

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

X

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

X

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

X

 

 

 

   Vermögenshaushalt

X

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Variante 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dem Antrag der Niederbarnimer Eisenbahn Aktiengesellschaft zuzustimmen und beauftragt die Gemeindeverwaltung Wandlitz, einen Antrag zur Genehmigung der Fällung beim Landkreis Barnim Untere Naturschutzbehörde zu stellen.

 

Variante 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, den Antrag der Niederbarnimer Eisenbahn Aktiengesellschaft abzulehnen.

Anlagen:

Anlagen:

 

  • Stellungnahme Landkreis Barnim, Untere Denkmalschutzbehörde vom 29.10.2009
  • Baumgutachten vom 16.10.2009