Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Durch die Niederbarnimer Eisenbahn Aktiengesellschaft wurde im Rahmen der Sanierung und Reaktivierung des Bahnhofsgebäudes Wandlitzsee ein Antrag zur Fällung von 2 Blaufichten, Standort Parkplatz Bahnhof Wandlitzsee, gestellt. Die benannten Bäume sind im Straßenbaumkataster des Ordnungsamtes Wandlitz mit den Kennzeichnungsnummer: W11111 und W11112 erfasst. Beide Bäume weisen eine Höhe von ca. 20 m und einen Stammumfang von 150 cm bzw. 143 cm auf. Sie sind durch die Brandenburgische Baumschutzverordnung geschützt und bedürfen einer Genehmigung zur Fällung durch den Landkreis Barnim, Untere Naturschutzbehörde. Der Gemeindevertretung wurde in der Sitzung vom 01.10.2009 eine Unterschriftenliste mit ca. 500 Unterzeichnern ausgehändigt, die sich gegen eine Beseitigung der beiden Blaufichten aussprechen. Zum Sachverhalt wurde eine Stellungnahme des Landkreises Barnim, Untere Denkmalschutzbehörde und eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Die Ergebnisse sind als Anlage beigefügt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Baumschutzverordnung Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Variante 1: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dem Antrag der Niederbarnimer Eisenbahn Aktiengesellschaft zuzustimmen und beauftragt die Gemeindeverwaltung Wandlitz, einen Antrag zur Genehmigung der Fällung beim Landkreis Barnim Untere Naturschutzbehörde zu stellen. Variante 2: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, den Antrag der Niederbarnimer Eisenbahn Aktiengesellschaft abzulehnen. Anlagen:
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