Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Bereits im Jahr 2005 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet gefasst. Als Grundvoraussetzung zur Weiterbearbeitung der vorhandenen Teil-FNP`s der einzelnen Ortsteile wurden diese digitalisiert und einer einheitlichen Planzeichnung unterzogen. Seit 2009 liegt nunmehr auch die katastermäßige Zuordnung der Flächen Kreuzbruch gemäß Gebietsaustausch vor, so dass der Plan aktuell auch ein zusammenhängendes Gemeindegebiet darstellen kann (flächenmäßige Verbindung zwischen Klosterfelde und Zerpenschleuse ). Der notwendige Landschaftsplan wurde beauftragt und durch das Landschaftsplanungsbüro trias erarbeitet. Auf der Grundlage der vorliegenden Beschlüsse der Gemeindevertretung und ehemaligen Gemeindevertretungen der selbstständigen Ortsteile zu jeweiligen Änderungserfordernissen, landesplanerischer Anfragen, Abstimmungen mit dem Sachgebiet Liegenschaften, Abstimmungen innerhalb des Bauamtes und Abstimmungen mit den Landschaftsplanern (trias), wurde durch das Planungsbüro ars im Jahr 2008 bereits ein Vorentwurf erarbeitet. Dieser wurde per Anschreiben vom 22.12.2008 allen Ortsbeiräten zur Beratung vorgelegt. Die entsprechend eingegangenen Stellungnahmen der Ortsbeiräte wurden einer gründlichen Prüfung- insbesondere im Hinblick auf den zwischenzeitlichen rechtswirksam gewordenen Landesentwicklungsplan (LEP BB) und den damit möglichen Spielraum der Gemeinde Wandlitz- unterzogen. Es wurden insgesamt 38 ha Wohn- bzw. gemischte Bauflächen neu dargestellt. Mit den vorhandenen Reserveflächen von 46 ha (unbebauten Flächen) aus den Teilflächennutzungsplänen stehen somit 84 ha potenzielle Wohnbauflächen zusätzlich zur Verfügung. Dies bedeutet, dass allein daraus bereits ein Einwohnerzuwachs von ca. 6000-7000 Einwohnern möglich wäre. Zur verständlichen Darstellung der Änderungen für die Ortsbeiräte wurde eine kartenmäßige und tabellarische Darstellung entsprechend der Anlage gewählt. Die vergleichende Darstellung ermöglicht im Überblick und für jeden Ortsteil eine direkte Gegenüberstellung des aktuellen Planungsstandes des Gesamt-FNP zu den Bauflächenausweisungen in den (Teil-) FNP der Ortsteile. Die Änderungen sind kurz begründet. Diese Art der Darstellung zielt auf eine leichte Verständlichkeit der Planungsinhalte und eine Vergleichbarkeit der Ortsteile untereinander. Es ist beabsichtigt, den Gesamtplan im Rahmen der Bauausschuss- und Hauptausschusssitzung vorzustellen. weiteres Verfahren Nach der - zwingend notwendigen Anfrage bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, - der frühzeitigen Behördenbeteiligung, die dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung ergeben soll sowie - der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ergeben sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Änderungs-/Überarbeitungserfordernisse. Diese unterliegen wiederum der Entscheidung der Gemeindevertretung. Zu jedem Zeitpunkt können konkrete Änderungsbegehren der Ortsteile eingebracht, geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet werden. Nach einer Billigung des dann vorliegenden Planentwurfes durch die Gemeindevertretung wird der Plan erstmalig öffentlich ausgelegt sowie sämtliche Träger öffentlicher Belange beteiligt. Danach erfolgt der Abwägungsprozess aller eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise. Es ist davon auszugehen, dass danach eine erneute Überarbeitung des Planentwurfes vorgenommen werden muss. Gesetzliche Grundlagen §§ 1-7 BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Vorentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz (Gesamtflächennutzungsplan) Stand 09/09. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen. Die Gemeindeverwaltung wird weiterhin beauftragt, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange insbesondere im Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad des notwendigen Umweltberichtes durchzuführen. Anlagen:
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