Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0132  

 
 
Betreff: Vorentwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz (Gesamtflächennutzungsplan)
Billigung des Vorentwurfes zur landesplanerischen Anfrage, frühzeitigen Bürgerbeteiligung und frühzeitigen Behördenbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
10.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
10.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
11.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.11.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FNP0909
WNDFNP

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Bereits im Jahr 2005 wurde der Aufstellungsbeschluss zur  Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet gefasst.

 

Als Grundvoraussetzung zur Weiterbearbeitung der  vorhandenen Teil-FNP`s der einzelnen Ortsteile wurden diese digitalisiert und einer einheitlichen Planzeichnung unterzogen.

Seit 2009  liegt nunmehr auch die katastermäßige Zuordnung der Flächen Kreuzbruch gemäß Gebietsaustausch vor, so dass der Plan  aktuell auch ein zusammenhängendes Gemeindegebiet darstellen kann (flächenmäßige Verbindung zwischen Klosterfelde und Zerpenschleuse ).

 

Der notwendige Landschaftsplan wurde beauftragt und durch das Landschaftsplanungsbüro trias erarbeitet.

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Beschlüsse der Gemeindevertretung und ehemaligen Gemeindevertretungen der selbstständigen Ortsteile  zu jeweiligen Änderungserfordernissen, landesplanerischer Anfragen, Abstimmungen mit dem Sachgebiet Liegenschaften, Abstimmungen innerhalb des Bauamtes und Abstimmungen mit den Landschaftsplanern (trias), wurde durch das Planungsbüro ars im Jahr 2008 bereits ein Vorentwurf erarbeitet. Dieser wurde per Anschreiben vom 22.12.2008 allen Ortsbeiräten zur Beratung vorgelegt. Die entsprechend eingegangenen Stellungnahmen der Ortsbeiräte wurden einer gründlichen Prüfung- insbesondere im Hinblick auf den zwischenzeitlichen rechtswirksam gewordenen Landesentwicklungsplan (LEP BB) und den damit möglichen Spielraum der Gemeinde Wandlitz- unterzogen.

 

Es wurden insgesamt 38 ha Wohn- bzw. gemischte Bauflächen neu dargestellt. Mit den vorhandenen Reserveflächen von 46 ha (unbebauten Flächen) aus den Teilflächennutzungsplänen stehen somit 84 ha potenzielle Wohnbauflächen zusätzlich zur Verfügung. Dies bedeutet, dass allein daraus bereits ein  Einwohnerzuwachs von ca. 6000-7000 Einwohnern möglich wäre.

 

Zur verständlichen Darstellung der Änderungen für die Ortsbeiräte wurde eine kartenmäßige und tabellarische Darstellung entsprechend der Anlage gewählt.

Die vergleichende Darstellung ermöglicht im Überblick und für jeden Ortsteil eine direkte Gegenüberstellung des aktuellen Planungsstandes des Gesamt-FNP zu den Bauflächenausweisungen in den (Teil-) FNP der Ortsteile. Die Änderungen sind kurz begründet. Diese Art der Darstellung zielt auf eine leichte Verständlichkeit der Planungsinhalte und eine Vergleichbarkeit der Ortsteile untereinander.

 

Es ist beabsichtigt, den Gesamtplan im Rahmen der Bauausschuss- und Hauptausschusssitzung vorzustellen.

 

weiteres Verfahren

 

Nach der

-  zwingend notwendigen Anfrage bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung,

-  der frühzeitigen Behördenbeteiligung, die dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad 

   der erforderlichen Umweltprüfung ergeben soll sowie

-  der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

 

ergeben sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Änderungs-/Überarbeitungserfordernisse. Diese unterliegen wiederum der Entscheidung der Gemeindevertretung. Zu jedem Zeitpunkt können konkrete Änderungsbegehren der Ortsteile eingebracht, geprüft und gegebenenfalls  eingearbeitet werden. Nach einer Billigung des dann vorliegenden Planentwurfes durch die Gemeindevertretung wird der Plan erstmalig öffentlich ausgelegt sowie sämtliche Träger öffentlicher Belange beteiligt. Danach erfolgt der Abwägungsprozess aller  eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise. Es ist davon auszugehen, dass danach eine erneute Überarbeitung des Planentwurfes vorgenommen werden muss.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 1-7  BauGB

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

2009

15 000,-

  6 000,-

610.60400 (FNP)

610.60480 (Landschaftsplan)

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Vorentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz (Gesamtflächennutzungsplan) Stand 09/09.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird weiterhin beauftragt, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  insbesondere im Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad des notwendigen Umweltberichtes durchzuführen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP0909 (8 KB)    
Anlage 2 2 WNDFNP (74 KB)