Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Am 9.2.2006 hat die Gemeindevertretung einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Kirchstraße 11 in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 73 gefasst. Das ursprüngliche Planungsziel war die Errichtung einer reinen Seniorenwohnanlage mit öffentlichem Zugang zum Wandlitzsee. Dieses Planungsziel wurde bereits mit Beschlussfassung vom 14.9.2006 dahingehend geändert, dass eine Seniorenwohnanlage mit einem erhöhtem Pflegeanteil und öffentlichem Zugang zum Wandlitzsee geplant war. Nunmehr plant der Erbbauberechtigte vier altersgerechte und im Erdgeschoss barrierefreie Mehrfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise sowie eine gewerbliche Nutzung des ehemaligen Heizhauses gemäß Anlage. Zum See soll es weiterhin einen öffentlichen Zugang geben.
Ein Planentwurf zum Bebauungsplanverfahren wurde durch den Erbbauberechtigten bisher noch nicht vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen § 2 BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 2 Zuständigkeitsordnung Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt dem mit Datum vom 12.10.2009 vorgelegten und geänderten Nutzungskonzept entsprechend der Anlage
a) zu. Die Planungsziele sind entsprechend anzupassen
oder
b) nicht zu Anlagen:
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