Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0133  

 
 
Betreff: Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Kirchstraße 11" in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 2608 und 2609 (alt 73)
Vorlage geändertes Nutzungskonzept für das Grundstück in Wandlitz, Kirchstr. 11
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.11.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen   
Anlagen:
Anlage zur BV_GV_2009_0133_

Am 9
Begründung / Erläuterung

Am 9.2.2006 hat die Gemeindevertretung einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Kirchstraße 11 in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 73  gefasst. Das ursprüngliche Planungsziel war die Errichtung einer reinen Seniorenwohnanlage mit öffentlichem Zugang zum Wandlitzsee. Dieses Planungsziel wurde bereits mit Beschlussfassung vom 14.9.2006 dahingehend geändert, dass eine Seniorenwohnanlage mit einem erhöhtem Pflegeanteil und öffentlichem Zugang zum Wandlitzsee geplant war.

Nunmehr plant der Erbbauberechtigte vier altersgerechte und im Erdgeschoss barrierefreie Mehrfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise sowie eine gewerbliche Nutzung des ehemaligen Heizhauses gemäß Anlage. Zum See soll es weiterhin einen öffentlichen Zugang geben.

 

Ein Planentwurf zum Bebauungsplanverfahren wurde durch den Erbbauberechtigten bisher noch nicht vorgelegt.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 2 BauGB

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

§ 2 Zuständigkeitsordnung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem mit Datum vom 12.10.2009 vorgelegten und geänderten Nutzungskonzept entsprechend der Anlage

 

a)      zu.  Die Planungsziele sind entsprechend anzupassen                   

                                  

  oder

 

b)     nicht zu


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_GV_2009_0133_ (407 KB)